Hallo,
ich habe folgendes Problem: bei einer Prüfung durch die DRV wurde festgestellt, dass für einen geringfügig Beschäftigten Arbeitnehmer ab dem 01.03.24 zu Unrecht volle Beiträge zur Rentenversicherung abgerechnet wurden. Diese Differenz bekommt der Mandant ja direkt von der DRV im Rahmen der Prüfung erstattet.
Ich würde jetzt eigentlich den Beitragsgruppenschlüssel ab März 2024 von 6100 auf 6500 ändern, damit die SV-Meldungen automatisch berichtigt werden und mit der Abrechnung 11/25 die Beiträge rückwirkend ab Januar 2025 stimmen. Allerdings ändert LODAS dann ja auch automatisch die Beiträge für März bis Dezember 2024 und die hat die DRV ja schon berichtigt...gibt es einen Möglichkeit, diese Beiträge nicht in den Beitragsnachweis 11/25 einfließen zu lassen?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Viele Grüße!
Mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und sagen, dass Du die geä. Werte in 11/25 melden wirst, alternativ das direkt dem DRV-Prüfer sagen, dass die das (auch) der KK melden.
Hallo,
Ich würde den Beitragsgruppenschlüssel erst ab 01/2025 ändern, um zu verhindern, dass die Korrektur für 2024 2 mal stattfindet. Die Korrektur der DEÜV-Meldung stellt Dir der Prüfer über die digitale Meldekorrektur bereit. Funktioniert super.
Viel Erfolg