Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Situation bei einem unserer Mandanten:
- Es handelt sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer.
- Für seinen Betrieb liegt keine Betriebsnummer vor.
- nach unseren recherchen ist für diesen Betrieb keine Betriebsnummer erforderlich.
Bei der monatlichen Lohnabrechnung erhalten wir regelmäßig eine Fehlermeldung mit dem Hinweis "Beschäftigungsbetrieb fehlt".
1. Sind Sie mit einer ähnlichen Problematik konfrontiert?
2. Falls ja, wie haben Sie dieses Problem gelöst?
Wir würden uns über Ihre Erfahrungen und mögliche Lösungsansätze sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Man kann es auch kompliziert machen.
Einfach Betriebsnummer beantragen ohne Betriebsnummer wird der Hinweis / Fehler immer kommen und wenn dann doch SV-pflichtige AN beschäftigt werden müssen Sie es ohnehin tun.
Aber zuerst Unternehmensnummer bei der BG beantragen dann Betriebsnummer und dann haben Sie ihre Ruhe.
Praktikerlösung
Hallo zusammen,
bei der zuständigen BG müsste (sollte) er m.W. ohnehin schon angemeldet sein ...
https://gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/berufsgenossenschaft-anmelden
Gruß, vw
Hallo
wir ignorieren die Fehlermeldungen einfach. Ja das ist nervig, aber alle wissen warum.
Und @bodensee einfach eine Betriebsnummer beantragen, hatte damals bei uns nicht funktioniert, da bei der telefonischen Beantragung keine Betriebsnummer vergeben wurde, da noch keine Mitarbeiter beschäftigt sind und der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zählte. Ich solle mich wieder melden, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden.
Telefonisch geht das hier in Ba-Wü schon lange nicht mehr. Nur noch elektronisch also nach @metalposaunist pseudo digital , weil analoger Fragebogen digital auf der Website umgesetzt.
Ausfüllen und dann machen Sie einfach den Haken bei sv pflichtig oder minijob Angestellte und sie haben ihre Betriebsnummer.