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kurzfristig Beschäftigter Ferienjobber im Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 01.09.2025 10:32:48 von rschoepe
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fehrenbacher
Einsteiger
Offline Online
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57 Mal angesehen

Guten Tag,

welche Mitarbeitervariante muss ich auswählen für einen kurzfristig Beschäftigten Ferienjobber im Bauhauptgewerbe? 

Es gibt zur Auswahl

 

  • 27 Geringf./kurzfr. Beschäftigter, gewerbl./ jugendlich

  • 28 Geringf./kurzfr. Beschäftigter, gewerbl./ jugendlich, ohne WB-Umlage

  • 29 Geringf./kurzfr. Beschäftigter, gewerbl./ jugendlich, ohne Wintergeld

 

Muss beim kurzfristig Beschäftigten auch der AN Anteil für Winterbauumlage abgezogen werden? 

Ich dachte ja. 

Warum gibt es dann überhaupt zur Auswahl mit Winterbauumlage und ohne Winterbauumlage?

 

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
50 Mal angesehen

Das hängt vom Arbeitsplatz im Betrieb ab. Der Lagerarbeiter in einem Bauunternehmen ist auch Soka-pflichtig, hat aber keinen witterungsabhängigen Arbeitsplatz - wenn's schneit, räumt er halt die Lagerhalle auf statt der Außenfläche. Gleiches gilt z.B. auch für Reinigungskräfte. Und da kannst du natürlich auch kurzfristige Kräfte beschäftigen.

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letzte Antwort am 01.09.2025 10:32:48 von rschoepe
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