Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin hat während kug eine Selbstständigkeit aufgenommen.
Das heißt: "Wird dagegen die Nebentätigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommen, müssen diese Einnahmen in voller Höhe angerechnet werden."
Muss ich diese Einnahmen bei Datev eintragen, wenn ja wo?
Hatte es bei Nebentätigkeit eingetragen, aber dort hat sich an der Höhe vom Kurzarbeitergeld nicht geändert.
Bin gerade etwas ratlos.
Danke im Voraus.
Hallo @wendeNa ,
kann Dok.-Nr.: 5303312, insbesondere Ziffer 2.5.2, weiterhelfen?
Gruß, vw
Hallo Community,
kann hierzu jemand weiterhelfen?
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