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kug + Selbstständigkeit

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letzte Antwort am 06.12.2024 13:37:10 von Matthias_Platz
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wendeNa
Beginner
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Hallo zusammen,

 

eine Mitarbeiterin hat während kug eine Selbstständigkeit aufgenommen.

Das heißt: "Wird dagegen die Nebentätigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommen, müssen diese Einnahmen in voller Höhe angerechnet werden."

 

Muss ich diese Einnahmen bei Datev eintragen, wenn ja wo? 

Hatte es bei Nebentätigkeit eingetragen, aber dort hat sich an der Höhe vom Kurzarbeitergeld nicht geändert. 

 

Bin gerade etwas ratlos. 

 

Danke im Voraus. 

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
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Hallo @wendeNa ,

kann Dok.-Nr.: 5303312, insbesondere Ziffer 2.5.2, weiterhelfen?

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
40 Mal angesehen

Hallo Community,

 

kann hierzu jemand weiterhelfen?

 

Als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.12.2024 13:37:10 von Matthias_Platz
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