AN krank bereits ab 9. März. Kug ab 1.4.20 für täglich 3 Stunden mit AN vereinbart. Wenn ich jetzt im Kalendarium 3 Stunden VK mit LA 413 in Lodas eingebe und noch in Fehlzeiten "Kug/S-Kug krank" hinterlege, bekomme ich für den Rest (5 Stunden) kein Gehalt bzw. keine Entgeltfortzahlung, da eine Unterbrechung geschlüsselt ist.
Wie muss ich in diesem Fall vorgehen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir haben genau das gleiche Problem. Bei Krank während Kug gibt es keine Probleme, nur bei Krank vor Kug.
Das Programm rechnet die Stunden mit VK richtig ab, uns fehlt aber der AAG-Antrag für die restlichen
Stunden. Es handelt sich hierbei um einen Gehaltsempfänger.
Krank vom 30.03. bis 02.04.2020
Beginn Kurz: 01.04.2020
Eingabe Fehlzeiten: 30.03.-31.03. Entgeltfortzahlung mit AU
Eingabe Kalendarium: 01.04. 3 Stunden VK mit LA 413
02.04. 3 Stunden VK mit LA 413
Die AN arbeitet normalerweise 6 Stunden pro Tag.
Was muss ich noch eingeben oder beachten?
Es rechnet auch kein Gehalt für die Zeit der Unterbrechung.
Vielleicht könnte hier mal die Datev helfen. In den Beispielen ist immer nur von Vollausfall die Rede. Aber Anspruch besteht für Entgeltfortzahlung als Differenz zu den Kurzarbeiterstunden (Teil).
In diesem gemischten Fall darf "Kug/S-Kug krank" nicht eingegeben werden. Dann funktioniert auch der "Rest".
Guten Morgen,
ich habe jetzt Kug/S-Kug krank rausgenommen und folgendes eingegeben:
Fehlzeiten: 30.03-31.03 Entgeltfortzahlung mit AU
Kalendarium: 01.04. 3 Std. VK LA 413
02.04 3 Std. VK LA 413
Für die Fehlzeit bekomme ich den AAG-Antrag und für die restlichen Stunden (jeweils 3 Std. Lohnfortzahlung) vom 01.04-02.04.20 bekomme ich keinen Antrag.
Was mache ich falsch?
Fehlzeit 1.-2.4.20 mit Entgeltfortzahlung eingeben. Dabei dürfte auch nur die Differenz erscheinen, denn mit 413 je die Stunden dürften dort nicht mit drin sein.
Leider hat auch das nicht funktioniert. Ich habe jetzt schon alles mögliche
ausprobiert. Es klappt einfach nicht. Entweder fehlen der 01.04 + 02.04.
komplett beim AAG-Antrag oder sie stehen komplett auf dem Antrag.
Vielleicht hat ja irgendjemand noch eine Lösung für mich.
Vielen Dank!
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, geht es ja um die zwei Tage mit Krankengeld in Höhe KUG (StLA 413) im Monat April 2020, da die AU schon vor dem KUG-Gewährungszeitraum eingetreten war.
Diese zwei Tage sind nicht im Rahmen des AAG erstattungsfähig - deswegen wird hier auch kein Erstattungsantrag erzeugt.
Das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlte Krankengeld (in Höhe KUG) kann er sich von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierfür gibt es jedoch kein elektronisches Erstattungsverfahren.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo,
was ist aber mit den jeweils 3 Stunden Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber
für diese Tage leistet? Bekommt er dafür keine Erstattung? Das, wenn die Tage voll
Kug-Krank wären, es keine Erstattung gibt verstehe ich, aber nicht wenn er Entgeltfortzahlung leistet.
Der Arbeitgeber muss dann wirklich voll die Lohnkosten tragen für die fortgezahlten Stunden?. Passt
irgendwie nicht.
Hallo,
also nach Ihrer Schilderungen ging es ja um den 30.03.-31.03.2020 mit EFZ wegen Krankheit und um den 01.04.2020 - 02.04.2020 mit Krankengeld in Höhe KUG?
In Ihrer Konstellation sehe ich keine Möglichkeit die tägliche Arbeitszeit aufzuteilen...
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Ergänzung:
Haben Sie mal probiert, die anteiligen Krankheitstage mit einer entsprechenden LA mit AAG-Erstattung als Betrag in den Bewegungsdaten manuell zu buchen?
Viele Grüße
Christian Wielgoß
29.04.2020
14:27
zuletzt bearbeitet am
04.05.2020
17:50
von
Monique_Müller
siehe hier "Lodas - Abrechnung Krankengeld in Höhe KUG bei reduzierter Arbeitszeit". Dort wurde das Problem schon mal angesprochen. Es geht nur manuell ausrechnen, da ansonsten das volle Gehalt zu Grunde gelegt wird. Die Erstattung durch die KK muss aber um den Betrag aus LA 413 gekürzt sein.