abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

krank vor 50% Kug Gehaltempfänger

11
letzte Antwort am 29.04.2020 14:27:44 von Rolchen1964
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Rolchen1964
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 12
676 Mal angesehen

AN krank bereits ab 9. März. Kug ab 1.4.20 für täglich 3 Stunden mit AN vereinbart. Wenn ich jetzt im Kalendarium 3 Stunden VK mit LA 413 in Lodas eingebe und noch in Fehlzeiten "Kug/S-Kug krank" hinterlege, bekomme ich für den Rest (5 Stunden) kein Gehalt bzw. keine Entgeltfortzahlung, da eine Unterbrechung geschlüsselt ist.

Wie muss ich in diesem Fall vorgehen?

EZimmermann
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 12
656 Mal angesehen

Wir haben genau das gleiche Problem. Bei Krank während Kug gibt es keine Probleme, nur bei Krank vor Kug.

Das Programm rechnet die Stunden mit VK richtig ab, uns fehlt aber der AAG-Antrag für die restlichen

Stunden. Es handelt sich hierbei um einen Gehaltsempfänger.

 

Krank vom 30.03. bis 02.04.2020

Beginn Kurz: 01.04.2020

Eingabe Fehlzeiten: 30.03.-31.03.  Entgeltfortzahlung mit AU

Eingabe Kalendarium: 01.04. 3 Stunden VK mit LA 413

                                    02.04. 3 Stunden VK mit LA 413

 

Die AN arbeitet normalerweise 6 Stunden pro Tag.

 

Was muss ich noch eingeben oder beachten?

0 Kudos
Rolchen1964
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 12
629 Mal angesehen

Es rechnet auch kein Gehalt für die Zeit der Unterbrechung.

Vielleicht könnte hier mal die Datev helfen. In den Beispielen ist immer nur von Vollausfall die Rede. Aber Anspruch besteht für Entgeltfortzahlung als Differenz zu den Kurzarbeiterstunden (Teil).

0 Kudos
Rolchen1964
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 12
588 Mal angesehen

In diesem gemischten Fall darf "Kug/S-Kug krank" nicht eingegeben werden. Dann funktioniert auch der "Rest".

0 Kudos
EZimmermann
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 12
578 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe jetzt Kug/S-Kug krank rausgenommen und folgendes eingegeben:

 

Fehlzeiten: 30.03-31.03 Entgeltfortzahlung mit AU

 

Kalendarium: 01.04. 3 Std. VK LA 413

                      02.04  3 Std. VK LA 413

 

Für die Fehlzeit bekomme ich den AAG-Antrag und für die restlichen Stunden (jeweils 3 Std. Lohnfortzahlung) vom 01.04-02.04.20 bekomme ich keinen Antrag.

 

Was mache ich falsch?

 

0 Kudos
Rolchen1964
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 12
549 Mal angesehen

Fehlzeit 1.-2.4.20 mit Entgeltfortzahlung eingeben. Dabei dürfte auch nur die Differenz erscheinen, denn mit 413 je die Stunden dürften dort nicht mit drin sein.

0 Kudos
EZimmermann
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 12
527 Mal angesehen

Leider hat auch das nicht funktioniert. Ich habe jetzt schon alles mögliche

ausprobiert. Es klappt einfach nicht. Entweder fehlen der 01.04 + 02.04.

komplett beim AAG-Antrag oder sie stehen komplett auf dem Antrag.

 

Vielleicht hat ja irgendjemand noch eine Lösung für mich.

 

Vielen Dank!

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 12
516 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn ich es richtig verstehe, geht es ja um die zwei Tage mit Krankengeld in Höhe KUG (StLA 413) im Monat April 2020, da die AU schon vor dem KUG-Gewährungszeitraum eingetreten war.

 

Diese zwei Tage sind nicht im Rahmen des AAG erstattungsfähig - deswegen wird hier auch kein Erstattungsantrag erzeugt.

 

Das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlte Krankengeld (in Höhe KUG) kann er sich von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierfür gibt es jedoch kein elektronisches Erstattungsverfahren.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

0 Kudos
EZimmermann
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 12
509 Mal angesehen

Hallo,

 

was ist aber mit den jeweils 3 Stunden Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber

für diese Tage leistet? Bekommt er dafür keine Erstattung? Das, wenn die Tage voll 

Kug-Krank wären, es keine Erstattung gibt verstehe ich, aber nicht wenn er Entgeltfortzahlung leistet.

 

Der Arbeitgeber muss dann wirklich voll die Lohnkosten tragen für die fortgezahlten Stunden?. Passt

irgendwie nicht. 

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 12
507 Mal angesehen

Hallo,

 

also nach Ihrer Schilderungen ging es ja um den 30.03.-31.03.2020 mit EFZ wegen Krankheit und um den 01.04.2020 - 02.04.2020 mit Krankengeld in Höhe KUG?

 

In Ihrer Konstellation sehe ich keine Möglichkeit die tägliche Arbeitszeit aufzuteilen...

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 11 von 12
499 Mal angesehen

Ergänzung:

 

Haben Sie mal probiert, die anteiligen Krankheitstage mit einer entsprechenden LA mit AAG-Erstattung als Betrag in den Bewegungsdaten manuell zu buchen?

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß 

0 Kudos
Rolchen1964
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 12
476 Mal angesehen

siehe hier "Lodas - Abrechnung Krankengeld in Höhe KUG bei reduzierter Arbeitszeit". Dort wurde das Problem schon mal angesprochen. Es geht nur manuell ausrechnen, da ansonsten das volle Gehalt zu Grunde gelegt wird. Die Erstattung durch die KK muss aber um den Betrag aus LA 413 gekürzt sein.

0 Kudos
11
letzte Antwort am 29.04.2020 14:27:44 von Rolchen1964
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage