Frage: Wie erfasse ich folgenden Sachverhalt
Die Mitarbeiterin des Mandanten geht Ende diesen Monats in Rente. Vor 5 Wochen hat sie dem Mandanten /Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie bis zum Renteneintritt krank sei.
Mandant hat sich mit seinem Anwalt besprochen. Er will für diese angekündigte "Krankheit" keine Lohnfortzahlung leisten.
Wie erfasse ich den Sachverhalt in Lohn und Gehalt? Spontan ist mir nur unbezahlter Urlaub eingefallen. Problem: Die eAU-Abfrage ist anstandslos durchgelaufen. Die Krankenkasse hat also die "Krankmeldung" vorliegen.
"K" ist im Kalender bereits eingetragen.
Unabhängig davon, was der Mandant wie macht. Ich würde UU eintragen, soweit das schriftlich vorliegt.
Wenn die eAU vorliegt ebenso (Mandanten-"Wunsch"), aber ich würde dem Mandanten ganz persönlich raten, dass er sich einen anderen Anwalt suchen sollte.
Nach Rücksprache mit Datev verwende ich jetzt "KO".
@cro Es steht mir nicht zu dem Mandanten zu raten von einem Fachanwalt für Familienrecht zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wechseln, wenn es um arbeitsrechtliche Themen geht.
Ich bin die Lohnabrechnungsstelle und rechne ab, wie der Mandant es möchte. Eine arbeitsrechtliche Würdigung ist, insbesondere wenn er den Anwalt seines Vertrauens bereits kontaktiert hat, nicht meine Aufgabe.
Der Mandant hat mich schriftlich über die Absprache mit seinem Anwalt informiert und schriftlich um eine entsprechende Lohnabrechnung gebeten.
Ich habe den Mandanten darauf hingewiesen, dass ich nach der letzten Lohnabrechnung keine Änderung der Abrechnung mehr vornehmen kann. Nächste Woche anders überlegen geht nicht mehr. Darüber wurde er informiert.
Der Mitarbeiter wird einen Anwalt nehmen und streiten. Das würden Sie so machen, das würde ich so machen. Das Gericht wird entscheiden.
@Gelöschter Nutzer schrieb:@cro Es steht mir nicht zu dem Mandanten zu raten von einem Fachanwalt für Familienrecht zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wechseln, wenn es um arbeitsrechtliche Themen geht.
Ich bin die Lohnabrechnungsstelle und rechne ab, wie der Mandant es möchte. Eine arbeitsrechtliche Würdigung ist, insbesondere wenn er den Anwalt seines Vertrauens bereits kontaktiert hat, nicht meine Aufgabe.
Der Mandant hat mich schriftlich über die Absprache mit seinem Anwalt informiert und schriftlich um eine entsprechende Lohnabrechnung gebeten.
Ich habe den Mandanten darauf hingewiesen, dass ich nach der letzten Lohnabrechnung keine Änderung der Abrechnung mehr vornehmen kann. Nächste Woche anders überlegen geht nicht mehr. Darüber wurde er informiert.
Der Mitarbeiter wird einen Anwalt nehmen und streiten. Das würden Sie so machen, das würde ich so machen. Das Gericht wird entscheiden.
Voll einverstanden. Genauso hatte ich das "scherzhaft" gemeint. Ich entschuldige mich, falls ich mich Missverständlich ausgedrückt haben sollte. Ihnen alles Gute.
Ich bin der Meinung, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung zahlt, müsste dies als Krankengeld geschlüsselt werden und eine entsprechende EEL-Meldung an die Krankenkasse gesendet werden.
Die Krankenkasse ist in dem Fall verpflichtet Krankengeld zu zahlen und wird diese vom Arbeitgeber zurückfordern.
Erstattungsansprüche gegenüber Arbeitgebern | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe
@Uwe_Lutz Das Thema hatte ich an der Hotline mit dem Datevmitarbeiter besprochen.
Das können wir deshalb nicht machen, weil wir keine Unterbrechung generieren dürfen, weil die Mitarbeiterin Ende diesen Monats in Rente geht. Ich mache eine Endabmeldung zum Monatsende.
Wir haben eine Lohnart gebraucht, die den Lohn kürzt, aber nicht vor Ende des Monats unterbricht.
Bei einer Abrechnung mit Krankengeld (KG) habe ich eine Unterbrechung.
Es ist ein bescheuerter Fall.