Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin welche in den ersten 28 Tagen krankheitsbedingt ausgefallen ist.
Eintritt 06.11.17 - krank ab dem 27.11.-06.12.2017
Nach meinen Berechnungen enden die 28 Tage am 03.12.2017.
Im Kalender vermerke ich für den Zeitraum 06.11.-26.11.2017 Zeitlohn (AS 1) und danach K6 vom 27.11.-03.12.2017.
Ist das korrekt? Was passiert mit dem Wochenende (02.12+03.12.) Muss der AS "K6" gelöscht werden oder bleibt er bestehen, da Sie weiterhin krank ist?
Vielen Dank & Viele Grüße
Dana
Hallo,
"K6" muss bis 03.12. eingetragen werden und ab dem 04.12. dann "K"
MfG
Hallo Dana,
im Kalendarium tragen Sie nur an den Tagen die Stunden und Ausfallschlüssel ein, an denen der Mitarbeiter normalerweise arbeiten würde. D. h. wenn das Wochenende nicht zu den regulären Arbeitstagen gehört, dann darf hier auch keine Eintragung erfolgen.
In den Fehlzeiten erfassen Sie jedoch den Zeitraum inkl. Wochenende.
Ansonsten haben Sie schon die Antwort von "Nur Ich".
Gruß
Björn
Vielen Dank Björn
Vielen Dank