Hallo liebe Community,
ich habe jetzt bei meiner Lohnabrechnung folgenden Sachverhalt. Eine Arbeitnehmerin hat gleichzeitig einen Krankenschein für Kind krank (22.01.-26.01.18) und einen Krankenschein für sich selbst (22.01.-11.02.18) abgegeben. Welcher Krankenschein ist für meine Lohnabrechnung relevant? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im Voraus.
MfG Mandy
Abgesehen davon, dass sich die Arbeitnehmerin nicht unbedingt clever verhalten hat, würde ich immer die eigene Krankheit vorrangig gegenüber dem Kind behandeln. Ich habe das zwar jetzt rechtlich nicht geprüft, aber wenn ich den Fall auf dem Tisch gehabt hätte, würde ich das ohne Prüfung so machen.
VG DK
Hallo Mandy,
der AN selbst hat immer Vorrang. Ob ein weiteres Familienmitglied gleichzeitig erkrankt, spielt dann keine Rolle.
Gruß
C. Rohwäder