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kindergartenzuschuss pfändbar

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letzte Antwort am 16.12.2022 11:00:40 von Uwe_Lutz
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fehrenbacher
Beginner
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Nachricht 1 von 4
450 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe den Kindergartenzuschuss mit der von Datev vorgegebenen Stammlohnart 880

angelegt.

Diese ist mit unpfändbar vorbelegt.

Ich habe allerdings die Info bekommen dass der Kindergartenzuschuss pfändbar sei?

Warum ist das in der Stammlohnart nicht berücksichtigt?

 

Gruß

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
442 Mal angesehen

Moin,

 

ich habe gerade mal die Stammlohnart 880 neu angelegt. Diese wird mir als voll pfändbar vorbelegt

 

Uwe_Lutz_0-1671182419287.png

 

Wurde dies irgendwann mal bei Ihnen geändert?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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fehrenbacher
Beginner
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Nachricht 3 von 4
430 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

 

Die Stammlohnart 880 ist seit 2009 angelegt.

Dann ist diese wohl nicht mehr aktuell oder wurde vom früheren Sachbearbeiter geändert.

 

Ich werde das dann aktualisieren.

 

Vielen Dank.

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
411 Mal angesehen

Keine Ahnung, ob das in 2009 noch anders gesehen wurde.

 

Wenn sich die Grunddaten einer bereits angelegten Stammlohnart ändert, muss man diese manuell anpassen.

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letzte Antwort am 16.12.2022 11:00:40 von Uwe_Lutz
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