Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Mandant hat zum 30.09.2023 uns als Steuerberater das Mandat gekündigt. In Lohn/Gehalt habe ich unter "Abrechnung "Wechsel Entgeltabrechnungsprogramm * Elektronische Lohnsteuerkarte *Ummeldung per 01.10.2023 erfasst.
Es wurden keine Lohnsteuerbescheinigungen bis zu diesem Datum ausgegeben.
Zum damaligen Zeitpunkt war auch nicht klar, dass der Berater-Wechsel auch mit einer Umfirmierung einherging (die Mitarbeiter aber einen nahtlosen Betriebsübergang hatten). Der Nachfolge Berater hat wohl keine Lohnkontowerte vorgetragen, so dass die Mitarbeiter "nur" eine Lst.Besch. vom 01.10.-31.12.23 erhalten haben, es sind nur die Werte auch für diesen Zeitraum enthalten.
Nun meine Frage: Kann ich jetzt noch unter Mandantendaten / Steuer / allgemeine Daten / Elektr. Lohnsteuerkarte den Button Ab- und Anmeldungen nutzen, eine Abmeldung per 30.09.23 erfassen - und werden dann Lohnsteuerbescheinigungen zum 30.09. erstellt ?
Danke vorab an alle für eine Lösung 🙂
@datev
gibt`s von ihnen dazu eine Information?
Hallo,
das Durchführen einer Abmeldung reicht für die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung nicht aus.
Um nachträglich eine Lohnsteuerbescheinigung 2023 für die Mitarbeiter zu erzeugen, müssen Sie bei den einzelnen Mitarbeiter das Austrittsdatum 30.09.2023 unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum hinterlegen. Anschließend muss eine Abrechnung mit Nachberechnung auf September 2023 durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie: Sofern der Abrechnungsstand des Mandanten 01/2024 ist, sind Nachberechnungen in das Vorjahr nur mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip möglich. Nur dann wird auch eine Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr erstellt. Das Entstehungsprinzip hinterlegen Sie unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten. Das Entstehungsprinzip kann nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs angewandt werden. Bitte sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem zuständigen Finanzamt ab, da die erwähnte Dreiwochenfrist schon vorbei ist. Programmtechnisch ist eine Abrechnung mit Entstehungsprinzip in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar möglich.
Mit der Nachberechnung auf das Austrittsdatum wird automatisch die DEÜV-Abmeldung Grund 30 - Austritt eines Arbeitnehmers erstellt. Die ELStAM-Abmeldung muss unter Abrechnung | elektronische Lohnsteuerkarte manuell erstellt werden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Dokument 1003231 - Lohnsteuerbescheinigung / DEÜV-Meldung für ausgetretenen Arbeitnehmer erstellen , sowie im Dokument 9226153 - An- und Abmeldungen elektronische Lohnsteuerkarte (Fenster).