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keine Lohnkürzung bei rückwirkender Fehlzeiteneingabe

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letzte Antwort am 26.01.2024 07:39:52 von Deini
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Deini
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich habe folgendes Problem und wäre sehr dankbar wenn jemand helfen könnte.

 

Unser Mitarbeiter erhält seit 25.09.2023 Krankengeld. Der Beginn wurde auch so bei den Fehlzeiten erfasst.

 

Bei der Dezember-Abrechnung war das Ende immer noch offen, weil ich eine erneute Folgebescheinigung vorliegen hatte. Also keine Abrechnung = kompletter Monat ohne Zahlung. So weit, so richtig.

 

Nun hat mir der Mitarbeiter mitgeteilt, dass er von 23.12.23 bis 07.01.24 im Urlaub war. Mit der Krankenkasse wäre besprochen, dass die Krankengeldzahlung solange ausgesetzt wird und wir als AG das Entgelt für diesen Zeitraum bezahlen.

 

Ich habe bei den Fehlzeiten nun Ende 22.12.23 und dann wieder einen neuen Beginn am 08.01.24 erfasst. Meiner Meinung nach müsste Lodas doch nun eine Korrektur vornehmen.

 

Auf der Probeabrechnung steht die Unterbrechung richtig drauf, aber das Entgelt wird nicht entsprechend gekürzt. Für Dezember 2023 wird das volle Entgelt ausgewiesen obwohl es ja nur das von 23.12. bis 31.12. sein dürfte. Bei der Januar-Abrechnung wird ebenfalls nichts gekürzt.

 

Ich habe bereits alle Fehlzeiten gelöscht, Daten gesendet und danach die Fehlzeiten wieder erfasst.

Der Fehler besteht weiterhin.

 

Weiß irgendjemand warum die Kürzung nicht vorgenommen wird? Muss ich die Kürzung in so einem Fall manuell erfassen?

 

Vielen Dank schon mal.

 

pogo
Meister
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Die Kürzungsvorschrift beim Festbezug ist korrekt eingestellt?

Vielleicht gab es ja nach September (da wurde noch richtig gekürzt?) mal eine Änderung?

 

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Deini
Beginner
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Ja, es ist alles richtig eingestellt und wurde auch nie geändert. Der September lief auch richtig.

 

Auch als ich die Fehlzeiten zwischendurch nochmal rausgenommen hatte, hat Lodas das fehlende Entgelt von September bis Dezember richtig nachberechnet. 

 

Nur bei der erneuten Erfassung der Fehlzeiten, fehlt eben die Kürzung.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,

 

wurde für diesen Zeitraum ggf. Entgelt über die Bewegungsdaten eingegeben? Bewegungsdaten werden bei Unterbrechung nicht gekürzt.


Wenn dies nicht der Fall ist, würden wir uns den Sachverhalt gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Deini
Beginner
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Nein, es wurde nichts in den Bewegungsdaten erfasst. Es wurde ja davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter durchgehend Krankengeld erhält. Es sind nur Festbezüge hinterlegt.

 

 

Inzwischen habe ich den Fehler gefunden:

 

Bei den Personaldaten - Regelmäßige Arbeitszeit ist die Umrechnung "Betrag x zu bez. Arbeitstage / mtl. Arbeitstage" hinterlegt, weil der Mitarbeiter in Teilzeit arbeitet.

 

Bei den Arbeitstagen waren allerdings die wöchentlichen Arbeitstage und nicht die monatlichen Arbeitstage angelegt. Ich habe jetzt das Feld leer gelassen und die Berechnung bzw. Kürzung wird richtig ausgeführt.

 

 

Vielen Dank an alle, die versucht haben zu helfen.

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letzte Antwort am 26.01.2024 07:39:52 von Deini
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