Hallo Lohn-Spezialisten,
wir haben schon vor einiger Zeit ein Lohn-Mandat übernommen und jetzt anlässlich einer bevorstehenden Lohnprüfung vom Vorberater noch Lohn-Daten für 2018 erhalten
Für mich sieht das nach GDPdU aus, hatte aber bisher nur mit GDPdU-Daten (Daten für die Steuerliche Außenprüfung) aus Rechnungswesen heraus zu tun
Kann man den Dateien evtl. schon von weitem ansehen, ob sie z.B. aus LOHN+GEHALT oder von einer Lohnarchiv-DVD oder aus dem RZ (LODAS) stammen ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In der xml Datei sollte der Inhaltstyp (Lohn oder Fibu) unter "comment" eingetragen sein.
danke,
ich habe schon im Editor gesehen, dass es Lohn-Daten sind
edit:
<Comment>Lohn-Archiv Version 7.9</Comment>
Die Hauptfrage ist, ob der Prüfer damit klarkommen kann und ob diese Daten für eine Prüfung ausreichen oder ob wir noch eine Lohn-Archiv-DVD anfordern müssten
Die GDPdU ist für der Lohnsteuer-Außenprüfer,
die Archiv DVD ist für den Prüfer der DRV (anderer Inhalt)
Stimmt nicht ganz. Wenn der Lohnprüfer Nachfragen hat und man sich die Lohnauswertungen anschauen müsste, da man hier nichts übernommen hat, wäre auch in dem Fall die Archiv-DVD wichtig.
Was mich wundert, sind die DAT-Dateien. Eigentlich bedeutet das doch immer, dass das eigentliche Dateiformat unbekannt ist bzw. nicht erkannt wird, oder? Und ich kann mich nicht erinnern, solches bei einer Archiv-DVD schon einmal gesehen zu haben. Wenn es der Inhalt einer Archiv-DVD wäre, müsste man die Daten doch mit dem Lohn-Archiv-Programm öffnen können (sollte ja bei jedem Lohnprogramm der Datev kostenlos bei sein).
der Vorberater hatte uns per E-Mail eine kleine ZIP-Datei (127 kB) geschickt mit dem Inhalt:
83 Dateien mit der Endung *.dat
1 Datei "gdpdu-01-09-2004.dtd"
1 Datei "index.xml"
... wie gesagt, alles aus 2018
Vielleicht wurde hier ein Ordner von der Lohnarchiv-DVD gezipped
Ich selbst arbeite nie mit LOHN, nur für Lohn 😎
Eigentlich kann hier nur der Ersteller Auskunft geben. Denn es ist egal, für die Ansicht aus einer Archiv DVD wird immer ein Passwort benötigt. Bei der Mandanten DVD das vergebene Passwort, bei der Kanzlei Jahres DVD entweder das Passwort für alle Mandanten, dann aber nur wenn die komplette DVD vorhanden ist, oder das vom Programm generierte Passwort für einen zu exportierenden Mandantenbestand.
Es bleibt Glaskugelleserei. Meine ist gerade zur Reparatur.
... 'witzigerweise' sind die Ersteller solcher Mails oft ziemlich 'wortkarg' oder bloß 'halbwissend' ...
... vor allem, wenn man ein Mandat übernommen hat und die abgebende Kanzlei möglichst keinen Aufwand mehr treiben will 😉
Ein höflicher Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der abgebenden Kanzlei wirkt Wunder. Vorher einen Blick in das berufsrechtliche Handbuch der Kammer werfen und die entsprechende Stelle zitieren.
... sehr gut, der Hinweis auf das Berufsrechtliche Handbuch
bzgl.
bis zum Zeitpunkt der Mandatsübergabe müssen verwertbare Daten vorhanden sein, und nicht nur irgendwelche gezippten und ungeschützt durch das Internet gesendeten Copy&Paste-Daten, mit denen man eine abendfüllende Quizsendung im Fernsehen bestücken könnte 😎
Trotzdem mal dumm gefragt, lassen Sie sich nicht alle Daten über Datev übertragen? Dann hätten Sie doch alles und der Vorberater hätte "seine Schuldigkeit" getan.
Wir geben grundsätzlich mit Aufgabe des Mandats auch immer alle Daten ab und würden hier Jahre später keine Daten mehr vorhalten.
Ich habe mal in eine ältere GdPDU-Export-Datei aus LuG geschaut, da gab es nur eine .dat-Datei und die hieß "exportfehler.dat".
@t_r_ ,
der Vorberater hat mit LOHN+GEHALT gearbeitet,
wir arbeiten mit LODAS und haben Mitte 2020 das Lohnmandat übernommen
... und mit einem Datev-Tool die Lohn-Stammdaten übertragen
... aber die Lohn-Auswertungen, die Lohnarchiv-DVD etc, für die sich wohl die Rentenversicherungsprüfer interessieren, haben wir nicht erhalten
Wenn Sie die Daten aus dem RZ hätten, dann könnten Sie, natürlich kostenpflichtig, die DVD bei Datev anfordern. Es ist möglich, dass ein LUG-Berater, die Daten im RZ sichert und dadurch der Folgeberater alle Daten hat.
Sollten Sie LuG im Einsatz oder kostenlos (z. Bsp. Mehrwertpaket) nutzen können, könnten Sie sich dann auch die alten Daten einlesen und selbst eine DVD anfordern, ggf. ließen sich die Auswertungen auch noch nach DUO übertragen, so dass man dem Prüfer dorthin einen Zugang geben könnte.
Wenn der Vorberater bereits DUO im Lohn genutzt haben sollte, wären dort auch noch immer alle Lohn-Auswertungen.
Im Weiteren wäre mit den Daten des Vorberaters aus dem RZ die euBP möglich, für die interessiert sich bei uns in der Regel der DRV-Prüfer am meisten.
Eventuell hat der Vorberater auch noch die Daten auf seinem PC. LuG ist ja eine Vor-Ort-Lösung. Vielleicht "schlummert" der alte Lohn dort noch in den Daten.
Ergänzung:
Sollten Sie Datev ACL comfort haben, könnten Sie testen, ob Sie die Dateien dort eingelesen und ausgewertet bekommen. Lohn-Archiv-DVDs kann man damit auswerten.
Hallo @t_r_ ,
edit:
vielen Dank für das Feedback, aus dem jede Menge Erfahrung mit solchen Themen spricht
rein technisch mag es ein interessantes Problem sein, an alte LOHN+GEHALT-Daten heranzukommen,
aber ehrlich gesagt sehen wir uns hier nicht der Pflicht, auf unsere Kosten 'Klimmzüge' zu machen.
Außerdem haben wir weder das Mehrwertpaket, noch LuG, noch ACL oder andere "Spezial-Werkzeuge", auch nicht die Erfahrung mit solchen "Migrations-Hintergründen"
Ich erinnere mich, dass schon die Übernahme der Lohn-Stammdaten eine spannende Sache war.
Ob der Vorberater die lokalen Daten im Datev-RZ gesichert bzw. archiviert hat, weiß ich nicht.
Die Kommunikation mit den Mitarbeitern der Vorberater-Kanzlei ist insgesamt ziemlich 'sperrig', wie eigentlich öfters, vor allem wenn der Mandantenumzug nicht so ganz 'einvernehmlich' war
Ich bin der Meinung, dass der Vorberater die entsprechenden Daten und Medien laut Checkliste im Berufsrechtlichen Handbuch bereitstellen muss oder zumindest kooperativ sein muss, um die Kuh vom Eis zu schieben
[...] ehrlich gesagt sehen wir uns hier nicht der Pflicht, auf unsere Kosten 'Klimmzüge' zu machen. [...]
Ich bin der Meinung, dass der Vorberater die entsprechenden Daten und Medien laut Checkliste im Berufsrechtlichen Handbuch bereitstellen muss oder zumindest kooperativ sein muss, um die Kuh vom Eis zu schieben
Da geben ich Ihnen vollumfänglich recht. Ich wollte Ihnen hier "nur" einerseits eine Hilfestellung zur Verfügung stellen, Tipps für die Zukunft geben (falls noch einmal ein LuG_Mandat "einflattert") und falls der Kollege doch noch kooperativer wird, Ihnen einen gewissen "Möglichkeitsüberblick" verschaffen.