abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

hörgeräte vom Arbeitgeber bezuschusst

11
letzte Antwort am 29.09.2023 12:40:19 von renek
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
RomyW
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 12
1745 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe einen Mandanten, der sich fragt, ob er im Sinne der Gesundheitsförderung die Hörgeräte seines Mitarbeiters mit 600 € in diesem Jahr und mit 600 € im kommenden Jahr steuerfrei bezuschussen kann. Muss die Rechnung dann, falls dies möglich ist, auf beide Jahre aufgeteilt werden? z.B. linkes Hörgerät in 2023 und rechtes Hörgerät in 2024?

Wer kann mir hier kurzfristig helfen?

 

Vielen Dank im Voraus,

 

renek
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 12
1716 Mal angesehen

Grundsätzlich wäre es für mich tatsächlich ein solcher Fall.

 

Aber mit links jetzt und recht nächstes Jahr habe ich ein Problem. Beide Hörgeräte werden dieses Jahr angeschafft. Die Bezuschussung kann daher m.M.n. nur einmal dieses Jahr erfolgen.

 

Über die rechtlichen Aspekte (alle MA sind gleich zu behandeln) sollte der AG ebenfalls vorher nachdenken.

RomyW
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 12
1706 Mal angesehen

Super, vielen Dank! Man kann also die im Jahre 2023 ausgestellte Rechnung auch für den Zuschuss 2024 benutzen. Dann kann der Arbeitgeber 2x 600 € zahlen. Habe ich das richtig verstanden?

0 Kudos
rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 12
1687 Mal angesehen

Man kann auch mehr als 600€ bezuschussen, 600€ ist lediglich die Grenze, die man ohne weitere Erläuterungen ausnutzen kann: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/lohnsteuer-von-beihilfen-des-arbeitgebers_idesk_PI42323_HI1562157.html

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
renek
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 12
1662 Mal angesehen

Wie @rahagena sagte: Mehr geht immer, aber eben nicht steuerfrei.

 

Ich habe vielmehr auf die Gleichbehandlung aller MA´s hingewiesen die in solchen Fällen oftmals vernachlässigt wird.

 

 

ProTipp für große Unternehmen oder solche die gutes tun wollen: Eine Genossenschaft gründen, die zur sozialen Förderung der Mitglieder (Arbeitnehmer Hauptunternehmen) dient. Wäre voller BA-Abzug im HauptUN, und kein Arbeitslohn beim MA, da Genosse in der eG... Auch dazu beraten gerne entsprechende StB 😉

rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 12
1609 Mal angesehen

@renek  schrieb:

Wie @rahagena sagte: Mehr geht immer, aber eben nicht steuerfrei.

😉


Hat er nicht gesagt 😉 

Es geht ganz klar auch mehr steuerfrei, 600 € gehen risikolos. Deswegen habe ich den Link mit weiteren Informationen geteilt. Ist eine interessante Geschichte, meine Arbeitnehmer haben darüber eine Art Versicherung gegen unvorhergesehene Aufwendungen, ganz ohne Genossenschaften dazwischen. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
renek
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 12
1545 Mal angesehen

SORRY, zu schnell gelesen. Mein Fehler 😱

rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 12
1511 Mal angesehen

@RomyW  schrieb:

Guten Morgen,

 

ich habe einen Mandanten, der sich fragt, ob er im Sinne der Gesundheitsförderung die Hörgeräte seines Mitarbeiters mit 600 € in diesem Jahr und mit 600 € im kommenden Jahr steuerfrei bezuschussen kann. Muss die Rechnung dann, falls dies möglich ist, auf beide Jahre aufgeteilt werden? z.B. linkes Hörgerät in 2023 und rechtes Hörgerät in 2024?

Wer kann mir hier kurzfristig helfen?

 

Vielen Dank im Voraus,

 


Sorry, die eigentliche Fragestellung lässt sich ohne Risiko lösen, Hörgeräte sind genau der Zuschuss, den ich auch schon bezahlt hab: Wir haben einen festen Betrag pro Jahr und ein Gremium von drei Mitarbeitern, die mehrheitlich über die Verwendung bestimmen.

Wenn die festlegen, dass AN X Betrag Y bekommt, sind das Betriebsausgaben, aber kein Lohn. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
0 Kudos
renek
Fachmann
Offline Online
Nachricht 9 von 12
1475 Mal angesehen

@rahagena  schrieb:

 

Wir haben einen festen Betrag pro Jahr und ein Gremium von drei Mitarbeitern, die mehrheitlich über die Verwendung bestimmen.

Wenn die festlegen, dass AN X Betrag Y bekommt, sind das Betriebsausgaben, aber kein Lohn. 


Ich kenne das als Verein zur Förderung der Mitarbeiter. Das UN füllt die Bank des Vereins und der Verein beschließt wer was bekommt (unter Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes natürlich). Aber der Vorstand des Vereins durfte weder Gesellschafter noch GF des UN sein um eine Einflussnahme auszuschließen.

 

Allerdings hätte ich nicht gedacht, dass Hörgeräte ein besonderer Notfall ist. Ich dachte das wären jetzt nur Unfälle und daraus resultierende Eigenbeteiligungen etc.

0 Kudos
rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 12
1469 Mal angesehen

...deswegen habe ich ja den LINK zu dem Thema geteilt. Aber ich konkretisieren den gerne noch einmal und kopiere die Richtlinie hier rein:

(2) 1Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an einzelne Arbeitnehmer gezahlt werden, sind steuerfrei, wenn die Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sind, z. B. in Krankheits- und Unglücksfällen. 2Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Unterstützungen

 

1.

aus einer mit eigenen Mitteln des Arbeitgebers geschaffenen, aber von ihm unabhängigen und mit ausreichender Selbständigkeit ausgestatteten Einrichtung gewährt werden. 2Das gilt nicht nur für bürgerlich-rechtlich selbständige Unterstützungskassen, sondern auch für steuerlich selbständige Unterstützungskassen ohne bürgerlich-rechtliche Rechtspersönlichkeit, auf deren Verwaltung der Arbeitgeber keinen maßgebenden Einfluss hat;

 

2.

aus Beträgen gezahlt werden, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat oder sonstigen Vertretern der Arbeitnehmer zu dem Zweck überweist, aus diesen Beträgen Unterstützungen an die Arbeitnehmer ohne maßgebenden Einfluss des Arbeitgebers zu gewähren;

 

3.

vom Arbeitgeber selbst erst nach Anhörung des Betriebsrats oder sonstiger Vertreter der Arbeitnehmer gewährt oder nach einheitlichen Grundsätzen bewilligt werden, denen der Betriebsrat oder sonstige Vertreter der Arbeitnehmer zugestimmt haben.

3Die Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 bis 3 brauchen nicht vorzuliegen, wenn der Betrieb weniger als fünf Arbeitnehmer beschäftigt. 4Die Unterstützungen sind bis zu einem Betrag von 600 € je Kj. steuerfrei. 5Der 600 € übersteigende Betrag gehört nur dann nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn er aus Anlass eines besonderen Notfalls gewährt wird. 6Bei der Beurteilung, ob ein solcher Notfall vorliegt, sind auch die Einkommensverhältnisse und der Familienstand des Arbeitnehmers zu berücksichtigen; drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit begründet für sich keinen besonderen Notfall im Sinne dieser Vorschrift. 7Steuerfrei sind auch Leistungen des Arbeitgebers zur Aufrechterhaltung und Erfüllung eines Beihilfeanspruchs nach beamtenrechtlichen Vorschriften sowie zum Ausgleich von Beihilfeaufwendungen früherer Arbeitgeber im Falle der Beurlaubung oder Gestellung von Arbeitnehmern oder des Übergangs des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses auf den privaten Arbeitgeber, wenn Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V besteht.

 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/lohnsteuer-richtlinien-2023-r-311-beihilfen-und-unterstuetzungen-die-wegen-hilfsbeduerftigkeit-gewaehrt-werden-3-nr-11-estg_idesk_PI42323_HI15501378.html 

 

Es braucht hierzu weder Vereine noch Genossenschaften... 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
RomyW
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 12
1461 Mal angesehen

Super, vielen Dank!

renek
Fachmann
Offline Online
Nachricht 12 von 12
1414 Mal angesehen

Hatte ich schon gelesen. 😉 Dennoch ist das Interpretationsspielraum. Ist ein Hörgerät wirklich ein besonderer Notfall? Infolge einer vor kurzem eingetretenen Hörschädigung wohl möglich bei erstmaliger Verordnung. Wenn man aber von Haus aus schwerhörig ist einfach ein neues Gerät benötigt (ist regelmäßig der Fall), dann wohl eher nicht. Siehe auch Satz 6 2.HS.

 

Wie gesagt: Ich persönlich lese das jetzt so nicht heraus. Wenn das FA das aber bejaht, denn gerne auch gerne so hier posten. Da habe ich ein persönliches Interesse. 😉

0 Kudos
11
letzte Antwort am 29.09.2023 12:40:19 von renek
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage