Liebe Datev Community,
ich habe hier einen etwas schwierigen Fall und bin mir nicht sicher, wie die sv-rechtliche Beurteilung ist.
Bei der Firma waren zwei Gesellschafter Geschäftsführer zu jeweils 50 % beschäftigt. Nun ist sie als Geschäftsführerin ausgeschieden und er ist nun 100 %er Gesellschafter Geschäftsführer. Des weiteren wurde eine neue GmbH gegründet, bei der sie zu 100 % Gesellschafter ist.
Meine Frage ist nun: Kann sie bei der ersten Firma nun als "normale" Angestellte beschäftigt werden oder könnte dies bei der nächsten DRV-Prüfung zu Problemen führen.
Ich freue mich auf Infos.
Hier kommt es auf den Status und eventuelle Verbindungen der GMBH an.
Ist nicht einfach zu Prüfen, das würde ich einem Prüfer der DRV überlassen.
Eventuell ein Statusfeststellungsverfahren oder so mal anstossen.
Vielen Dank für die Info. Das werde ich mal prüfen.
Bei der Firma waren zwei Gesellschafter Geschäftsführer zu jeweils 50 % beschäftigt. Nun ist sie als Geschäftsführerin ausgeschieden und er ist nun 100 %er Gesellschafter Geschäftsführer. Des weiteren wurde eine neue GmbH gegründet, bei der sie zu 100 % Gesellschafter ist.
Abhängig vom Statusverfahren können beide GGF in beiden Beteiligungsformen als steuer- und sv-frei abgerechnet werden.
Meine Frage ist nun: Kann sie bei der ersten Firma nun als "normale" Angestellte beschäftigt werden oder könnte dies bei der nächsten DRV-Prüfung zu Problemen führen.
Wahrscheinlich ja. Aber welche Nebentätigkeit erlaubt der GGF-Vertrag in der neuen Firma für sie? Wo St.-Kl. 6? Wie ist die wöchentliche Arbeitszeit geregelt?
Unbedingt mit Chef/Steuerberater durchsprechen.