Im Leistungsantrag KUG erscheint der Bezugsmonat 06 und trotzdem der Leistungssatz 1 (60/67%)! Eigentlich müsste meiner Meinung der erhöhte Satz gerechnet werden. Kann ich das manuell beeinflussen? Dieser Mitarbeiter bekam zwar einen Monat lang Krankengeld in Höhe Kug, was aber doch für die Anzahl der Bezugsmonate nicht entscheidend ist.
Moin,
wie hoch ist denn der Ausfall im aktuellen Monat?
Voraussetzung für den erhöhten Leistungssatz ist ja (zusätzlich zum Leistungsmonat), dass der Ausfall mehr als mindestens 50% beträgt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Beträgt der Ausfall der betreffenden MA, im Bezugsmonat 6, mind. 50 %? Nur dann, wird der erhöhte Leistungssatz gezahlt.
Die Mitarbeiterin war bis 18.02. in KUG und ab 19.02. krank. Im Januar bezog sie Krankengeld in Höhe KUG. Bisher erhielt sie in den Monaten März, April und Mai sowie im Dezember, Januar und Februar KUG bzw. Krankengeld in Höhe KUG.
Wichtig ist wie schon geschrieben, es ist wichtig, dass im 6. KUG-Monat mind. 50 % Arbeitsausfall vorliegt , damit der erhöhte Leistungssatz greift.
Beispiel
Vollzeit = 39 Std/W. = 169 Monatsstunden
KUG-Stunden = 69 Stunden, dann bleibt es bei dem niedrigerem KUG-Leistungssatz. Ab 84,5 (KUG-)Stunden Ausfall kommt der erhöhte Leistungssatz zum tragen.
In meinem Fall 37,5 Stunden pro Woche, für Februar demnach 150,0 Stunden.
105,0 Ausfall durch KUG, 45,0 Lohnfortzahlung.
Merkwürdig ist nur, dass dieselbe MA im Vormonat den erhöhten Satz bekommen hat.
Das geht ja nicht nach Stunden sondern nach Ist.