abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

fehlerhafte Angaben auf Lohnsteuerbescheinigung

7
letzte Antwort am 12.03.2019 15:12:29 von björn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
tinar
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
282 Mal angesehen

Hallo,

ich habe einen weiteren Fall, wo die Lohnsteuerbescheinigung zum Jahresende nicht mit den Angaben auf der Dezember-Abrechnung des Mitarbeiters übereinstimmen. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

354110_pastedImage_0.png

354111_pastedImage_1.png

Es handelt sich hier um einen Werkstudenten, der innerhalb der Gleitzone abgerechnet wird.

In den Stammdaten ist als Beschäftigungsbeginn der 11.06.2018 eingepflegt. Warum wird in der Lohnsteuerbescheinigung erst ab 01.07.2018 begonnen. Es fehlen jetzt die Daten aus Juni 2018 - im Feld 3 (Bruttoarbeitslohn) und im Feld 22a und 23a (AG-Anteil bzw. AN-Anteil zur Rentenversicherung).

Waran kann das liegen?

Vielen Dank.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
161 Mal angesehen

Moin,

wurde er denn im Juni auch bereits als Werkstudent abgerechnet?

Wenn ich mir die Differenz zwischen Gesamtbrutto und dem bescheinigten Brutto auf der Lohnsteuerbescheinigung angucke, fehlen dort "nur" € 97,75. Da könnte es durchaus sein, dass dies als geringfügige Beschäftigung abgerechnet ist. Und wenn diese mit der 2%igen Pauschalsteuer berechnet wurde, wird der Juni nicht mit auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
tinar
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
161 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

im Juni war der Mitarbeiter auch bereits als Personengruppe 106 geschlüsselt.

Es gab hier zwar eine Systemumstellung zum 01.07.2018, aber es wurden die Werte für Juni über SV-Werte vorgetragen. Auch das Eintrittsdatum ist auf den 11.06.2018 gesetzt. Die Vorträge wurden hier wie bei allen anderen Mitarbeitern auch eingepflegt. Nur bei diesem Mitarbeiter gibt es diese Abweichung.

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 8
161 Mal angesehen

Hallo Frau Rockhausen,

Sie müssen in dem Fall die Vorträge im Bearbeitungsmonat Juni 2018 vornehmen und nicht im Januar 2018. Bei unterjährigen Eintritten müssen nämlich die Vorträge immer im Eintrittsmonat gemacht werden, da sonst die Werte nicht berücksichtigt werden.

0 Kudos
tinar
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
161 Mal angesehen

Hallo björn,

vielen Dank für den Hinweis.

Der Vortrag wurde im Juni 2018 eingepflegt...

354116_pastedImage_0.png

Gibt es noch eine andere Option?

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 8
161 Mal angesehen

Dann würde mir nur noch eins einfallen bzgl. dem Eintrittsdatum. Haben Sie hier bei Beginn der Beschäftigung auch den 11.06.2018 eingetragen oder nur in dem Feld für das Ersteintrittsdatum rechts neben der Beschäftigung?

0 Kudos
tinar
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
161 Mal angesehen

Ich habe das Eintrittsdatum an dieser Stelle vermerkt:

354117_pastedImage_0.png

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 8
161 Mal angesehen

Als von den Angaben her scheint dann alles zu passen. Vielleicht müssen Sie sich hier direkt an die DATEV wenden, damit die Ihre Daten prüfen kann.

0 Kudos
7
letzte Antwort am 12.03.2019 15:12:29 von björn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage