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falsche Lohnart bei Abrechnug Firmenrad

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letzte Antwort am 27.05.2021 09:01:09 von Astrid_Preuß
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smaiss
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Hallo,

 

ich habe die Firmenräder bei mit dem Assistent aus den Firmenwagen rausgenommen und jetzt fällt mir auf, das nun die Abrechnung über 2360 Firmenrad, stfr. statt 2350 Firmenrad, stpfl. läuft. Wie bekomme ich das wieder korrekt abgerechnet (beide Lohnarten angelegt)?

 

Viele Grüße

 

Sabine Maiß

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
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Hallo Frau Maiß, 


grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder im Zuge einer Gehaltsumwandlung überlassen wird. 


Überlassung von Fahrrädern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn


Aus der Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ergibt sich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Von 2019 bis 2030 bleiben diese geldwerten Vorteile steuerfrei. Damit soll das umweltfreundliche Engagement der Anwender von Fahrrädern und deren Arbeitgeber honoriert werden. Für die Lohnabrechnung zieht Lohn und Gehalt automatisch den Brutto-Bezug mit der Lohnart 2360 "Firmenrad, stfr." und den Netto-Abzug mit der Lohnart 9070 "Firmenrad Privatnutzung".


Überlassung von Fahrrädern im Zuge einer Gehaltsumwandlung


Aus der Überlassung im Zuge einer Gehaltsumwandlung ergibt sich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, da die Gehaltsumwandlung die Steuerfreiheit ausschließt. In der Lohnabrechnung wird daher die Lohnart 2350 "Firmenrad, stpfl." verwendet. 


Ihren Angaben zu Folge handelt es sich vermutlich um ein Fahrrad, das zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird. Gemäß BMF-Schreiben vom 09. Januar 2020 reduziert sich für (Elektro-) Fährrrader, die zwischen dem 01.01.2019 (geändert am 24.02.2020 von 2010 auf 2019) und 31.12.2030 erstmals einem Arbeitnehmer überlassen werden, ab 01.01.2020 die Bemessungsgrundlage auf ¼ des Bruttolistenpreises. Mit der Lohn und Gehalt Version 11.12 wird für bereits angelegte Fahrräder, die diese Voraussetzungen erfüllen, automatisch rückwirkend zum 01.01.2020 eine neue Historie mit einem viertel Bruttolistenpreis angelegt.


Falls das Fahrrad bei Ihnen steuerfrei abgerechnet werden muss, ist es richtig das Lohn und Gehalt die Lohnart 2360 verwendet. 


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1007748 - Überlassung von Firmenrad, E-Bike und Pedelec - Hintergrund.


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
joei1230
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Hallo Frau Heubeck!

Muss es nicht korrekt heißen: "..zwischen dem 01.01.2019 ----" statt ".. zwischen dem 01.01.2010"??

VG

Johannes Eißing

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Johannes Eißing,


Sie haben Recht, da ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen. Die Bemessungsgrundlage reduziert sich für (Elektro-) Fahrräder auf ¼ des Bruttolistenpreises, die zwischen dem 01.01.2019 bis 31.12.2030 erstmals einem Arbeitnehmer überlassen werden.


Die Korrektur wurde bereits im obigen Beitrag aufgenommen.


Vielen Dank und Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
smaiss
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Sehr geehrte Frau Heubeck,

 

danke für Ihre Hilfe.

 

Mit der Anlage der Firmenräder hätte ich die Gehaltsumwandlung auch direkt beim Mitarbeiter im Punkt Firmenrad bei der Gehaltsumwandlung eingeben müssen (lief bisher bei der Entlohnung), jetzt, wo ich das geändert habe, wird alles korrekt berechnet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabine Maiß

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pixellyd
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Hallo, dazu hätte ich eine Frage: bei mir zieht er sich die Lohnart 9070 leider nicht automatisch. Das Rad ist seit 04/2018 in Benutzung und jetzt möchte ich die steuerlichen Vorteile nutzen. Habe die Lohnarten bereits kopiert. In der Abrechnung zeigt er mir aber trotzdem nur 2360 an, nur nicht die 9070. Bruttolistenpreis ist 3.999,00€. Habe ich einen Denkfehler?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei der DATEV-Standardlohnart 2360 "Firmenrad, stfr." ist als Folgelohnart die Lohnart 9070 "Firmenrad Privatnutzung" grundsätzlich hinterlegt.


Prüfen Sie bitte unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten | Registerkarte "Folgelohnarten" bei Ihrer Lohnart 2360, ob die Folgelohnart 9070 unter Umständen entfernt wurde.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.05.2021 09:01:09 von Astrid_Preuß
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