MA war Minijobber und ist ab 01.05.2025 sv-pflichtig.
Wir waren bisher Nebenarbeitgeber, MA hat LSTK 6
Ab 01.05.2025 sind wir nun Hauptarbeitgeber.
Ich habe ihn über die elektronische Lohnsteuerkarte angemeldet.
Aber es werden keine Steuerdaten zurück gemeldet (MA hat LSTK 1)
Es kam der Hinweis 552020300:
„Die Abmeldung oder Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist und daher nicht ab- oder umgemeldet werden kann.“
Was habe ich falsch gemacht?
Kann es sein, dass der Arbeitnehmer bisher nicht zu Elstam angemeldet gewesen ist? Vielleicht fehlte damals die Steuer-Id. für die Anmeldung als Nebenarbeitgeber und es wurde nur Lohnsteuerklasse 6 manuell eingegeben?
Haben Sie die manuelle Anmeldung zum 01.05.25 als Hauptarbeitgeber über Mitarbeiter > Elektronische Lohnsteuerkarte bereits versucht?
Womöglich hat der Arbeitnehmer die ELStAM-Übermittlung sperren lassen. Kann er per ELSTER wieder freigeben.
Meiner Erinnerung nach gäbe es dann eine Fehlermeldung mit dem Hinweis auf die Sperre.
Die aufgeführte Fehlermeldung spricht für mich eher dafür, dass der Arbeitnehmer bisher
a) nicht zu Elstam angemeldet war
oder
b) das Programm Schluckauf bekommen hat durch den Wechsel von Nebenarbeitgeber zum Hauptarbeitgeber
Hier wäre einmal im DÜ-Protokoll Elektronische Lohnsteuerkarte (Auswertung 461) und ggf. im Meldeverlauf zu prüfen, welche Meldungen tatsächlich abgesetzt wurden.
Ich hatte diesen Fehler auch bereits zweimal, wenn der Wechsel von Minijob auf Festanstellung unter gleicher Personalnummer erfolgt ist.
Der minijob war nicht bei elstam angemeldet, deshalb kann auch keine Abmeldung funktionieren.
Die Anmeldung für die Festanstellung hat dann trotzdem funktioniert.
Deshalb habe ich den Fehler ignoriert.
Hallo,
der Mitarbeiter war als geringfügig Beschäftigter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet.
Wenn Sie nun eine Ab- oder Ummeldung senden, kann diese nicht verarbeitet werden.
Der Mitarbeiter muss in diesem Fall bei ELStAM angemeldet werden.
Informationen zum Vorgehen finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Von einer geringfügigen Beschäftigung in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln.