Guten Tag,
mir fehlt das, auf der Papierbescheinigung vorhandene, Freitextfeld für zusätzliche Mitteilungen an die Arbeitsagentur.
Bspw. folgender, jetzt vorliegender, Fall: angekreuzt: Der AN hat Kündigungsschutzklage erhoben
Jetzt möchte ich der Arge mitteilen, dass das Gerichtsverfahren bereits gelaufen ist und mit der bescheinigten Abfindung erledigt ist.
Da das bisher nicht möglich ist, weiß ich schon jetzt, dass ich in 2 Wochen ein Schreiben mit Rückfragen dazu erhalten werde.
Bitte richten Sie das jetzt ein bzw. klären Sie das mit der Arge, dass wir in der Praxis so ein Feld dringend benötigen.
High,
Bitte richten Sie das jetzt ein bzw. klären Sie das mit der Arge, dass wir in der Praxis so ein Feld dringend benötigen.
Das wird garantiert sofort erledigt.
Spott aus😁
Gruss Mike
@sue schrieb:Guten Tag,
mir fehlt das, auf der Papierbescheinigung vorhandene, Freitextfeld für zusätzliche Mitteilungen an die Arbeitsagentur..................................
Echt jetzt? Das habe ich mir jahrelang gewünscht, aber schon damals nicht gefunden 🤔
Ich habe mir gerade das bis 31.12.23 gültige pdf-Dokument der BA heruntergeladen. Ich kann da nirgendwo ein Freitextfeld für zusätzliche Angaben entdecken.
Das Ärgernis gibt es schon lange beim Online-Vefahren, z.B. wenn KUG in den letzten 12 Monaten gezahlt wurde. Dann ruft mit 100% Sicherheit jemand von der BA an und fragt nach den fiktiven Bezügen.
In einem solchen Zusammenhang habe ich auch schon mehrmals mit Mitarbeitern der BA über ein fehlendes Freitextfeld gesprochen, um diese Telefonate überflüssig zu machen und alle stimmten zu. Aber konnten nix machen.
Hier ist Datev aber der falsche Adressat, da das offzielle Formular der BA übernommen werden muss. Ohne Freitextfeld!
Hallo,
vielen Dank für Ihren Beitrag zur elektronischen BEA-Arbeitsbescheinigung hinsichtlich eines Freitextfeldes.
Das von Ihnen gewünschte Freitextfeld ist in der elektronischen BEA-Arbeitsbescheinigung seitens der Bundesagentur für Arbeit nicht vorgesehen.
Wir können Ihnen nur die Felder anbieten, welche von der Datensatzbeschreibung der Arbeitsagentur vorgegeben sind. Die Datensätze werden ansonsten mit Fehlern abgelehnt.