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eAU stornieren nach bereits erfolgter Rückmeldung

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letzte Antwort am 24.07.2024 17:48:20 von Lohnnutzer
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Karin1
Einsteiger
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

kann ich eine bereits übermittelte eAU-Abfrage nach bereits erfolgter Rückmeldung der KK stornieren??

 

Wenn ja, wie?

 

DANKE

 

Gruß

Karin

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
169 Mal angesehen

Was soll denn mit der Stornierung zu diesem Zeitpunkt erreicht werden?

 

Aber nein, stornieren kannst du nur die eAU-Abfrage bevor sie von DATEV an die KK übermittelt wird.

 

So steht es auch im SV-Meldeportal:

Die Stornierung einer Abfrage von AU-Daten darf nur erfolgen, solange noch keine abschließende Rückmeldung der Krankenkasse zu dieser Abfrage vorliegt.

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Lohnnutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
135 Mal angesehen

Ich denke nicht das es da eine Möglichkeit gibt.

 

Aber warum sollte das nötig sein? Ist doch egal ob abgerufen wird oder nicht.

Man muss ja die Daten nicht direkt einspielen.

 

Das habe ich bei den wenigen Mandanten wo ich abrufe eh unterdrückt .

Bei den größeren rufen die Mandanten eh selber ab . Die meisten kleineren wollen bei uns keine eAU-Abruf 

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letzte Antwort am 24.07.2024 17:48:20 von Lohnnutzer
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