Guten Tag zusammen,
wir überlegen nur bei den kleinen Firmen, die U1 pflichtig sind, die eAU abzurufen.
Bei großen Firmen ohne U1 nur wenn ein MA länger krank ist und evtl. ins KG geht.
Oder bei einer erneuten Erkrankung wegen Vorerkrankungszeiten.
Bei der Fa. mit ca. 400 Mitarbeitern ist der Abruf für ein paar Tage krank sonst einfach nicht zu stemmen.
Könnten wir so verfahren oder gibt es das rechtliche MUSS die eAU IMMER abzurufen?
Im Dienstplanprogramm sind die Krankzeiten natürlich eingetragen.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank, viele Grüße und ein schönes Wochenende
Die eAU ist das Äquivalent zum vorherigen AU-Schein.
Wenn die AU-Bescheinigung vorher niemanden wirklich interessiert hat und es keine Vorlagepflicht gab, kann man ja jetzt so weiterverfahren und die vom AN mitgeteilten Krankzeiträume glauben.
Gab es eine Vorlagepflicht, schien ja ein Interesse an einer Bescheinigung dagewesen zu sein und irgendjemand möchte vielleicht auch jetzt noch eine überprüfbare Bescheinigung sehen.
Eine Pflicht zum Abruf der eAU gibt es jedenfalls nicht.
Wir haben mehrere Mandanten die auf den eAU-Abruf bewusst verzichten. U1 Pflichtige auch dabei.
LFZ-Erstattung ist unabhängig davon