Ich bekam den Fehler LN21884 im Monatsabschluss für 12/2018. Die Stammdatenabfrage der UV ist jetzt importiert...leider erst nach dem Monatsabschluss und dem Senden aller Daten. Kann ich den Lohnnachweis jetzt noch einmal ans RZ senden oder erfolgt das dann automatisch mit der nächsten Abrechnung im Januar?
Vielen Dank für Rückantworten!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bitte prüfen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften im Reiter "Gefahrtarifstellen" ob der Stammdatenabruf für 2018 erfolgreich zurückgemeldet wurde. Wenn das Feld "Wert aus Rückmeldung" für das Jahr 2018 ein Kreuz enthält, sind die Rückmeldungen eingespielt.
Damit der digitale Lohnnachweis für 2018 mit dem Monatsabschluss 12/2018 erstellt wird, ist es notwendig den Monatsabschluss Dezember zurückzusetzen.
Danach ordnen Sie bitte den Mitarbeitern ggf. über den Button "Mitarbeitern zuordnen" auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften die gültige Gefahrtarifstelle zu.
Im Anschluss wiederholen Sie für alle Mitarbeiter die Lohnabrechnung mit einer Nachberechnung auf 01/2018. Für Mitarbeiter die in 2018 ausgetreten sind, ist eine erneute Abrechnung ebenfalls notwendig.
Bevor Sie die Abrechnung bei ausgetretenen Mitarbeitern durchführen können, ändern Sie bitte den letzten abzurechnenden Monat beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Zeitraum auf 12/2018.
Nach den erfolgten Lohnabrechnungen führen Sie den Monatsabschluss für Dezember durch. Mit diesem wird dann der digitale Lohnnachweis für 2018 erstellt.
Weitere Informationen bezüglich dem Meldeverfahren zur Unfallversicherung finden Sie im Dokument 1021304.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ist der von Ihnen hier aufgezeigte Lösungsweg auch möglich, wenn der Januar schon abrechnet wurde? Habe zur Zeit dieses Problem und habe den Januar allerdings schon komplett fertig.
Schöne Grüße und danke im Voraus.
Hallo,
wenn es sich bei Ihrem Anliegen um den gleichen Sachverhalt wie im ursprünglichen Beitrag handelt, ist der von @Selina_Heubeck beschriebene Lösungsweg auch anwendbar, wenn der Januar bereits abgeschlossen wurde.
In Ihrem Fall setzen Sie den Monatsabschluss 01/2020 zurück (Mandantenebene über Abrechnung | Rücksetzen Monatsabschluss) und gehen, wie in der obigen Antwort beschrieben, weiter vor.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG