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digitalen Lohnnachweis 2018 korrigieren LODAS

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letzte Antwort am 08.01.2019 08:42:54 von Kristin_Frohmeyer
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aspell
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Guten Morgen zusammen,

wir hatten für das Jahr 2018 im digitalen Lohnnachweis eines Mandaten eine Mitarbeiterin in der falschen Gefahrenklasse geschlüsselt. Dies muss nun korrigiert werden.

Der Dezember 2018 ist abgerechnet. Wie muss hier verfahren werden?

Wir würden  wie folgt vorgehen:

Auf den Monat 01/2018 zurückgehen und die Mitarbeiterin umschlüsseln seit 01/2018 in die richtige Gefahrklasse. Reicht es aus, eine Wiederbarechnugn einzelne Personalnummer durchzuführen oder ist hier eine Wiederabrechnung komplett 12/2018 durchzuführen.

Wird damit der alte Nachweise storniert und der korrigierte übermittelt? Gibt es Weiteres zu beachten? Der Sammelauftrag für die Überweisung der Löhne und Gehälter dürften sich dadurch nicht verändern, sprich es wird kein neuer Hashwert erzeugt, oder doch?

Besten Dank vorab!

LG Anja

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anja,

das Vorgehen, die Gefahrtarifstelle im Januar 18 zu ändern, ist korrekt. Damit mit dem Dezember ein korrigierter Lohnnachweis erstellt wird, ist eine Wiederabrechnung komplett erforderlich.


Der digitale Lohnnachweis wird standardmäßig mit folgenden Abrechnungen/Abrechnungsarten erstellt:

Erstabrechnung für den Monat Dezember
Wiederabrechnung komplett für den Monat Dezember
Erstabrechnung 2. Gruppe für den Monat Dezember
Wiederabrechnung 2. Gruppe für den Monat Dezember
Monat, für den die Mitgliedschaft mit Sondertatbestand beendet wird

Wenn Sie eine Wiederabrechnung einzelne Personalnummer schicken, wird der korrigierte Lohnnachweis mit der nächsten Abrechnung erstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nicoleberndt
Beginner
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Hallo.

Würde sich auch ein neuer Lohnnachweis 2018 erstellen nach der Januarabrechnung 2019?

Liebe Grüße

Nicole Berndt

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Berndt,

wird im aktuellen Jahr eine Abrechnung bzw. Wiederabrechnung mit einer Nachberechnung auf das Vorjahr durchgeführt, erhalten Sie einen neuen digitalen Lohnnachweis für das Jahr 2018. Voraussetzung ist hierfür eine Änderung melderelevanter Sachverhalte.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.01.2019 08:42:54 von Kristin_Frohmeyer
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