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betriebsveranstaltung

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letzte Antwort am 26.03.2024 13:34:19 von lohnexperte
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peggyullrich
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Hallo zusammen.

 

wir haben es versäumt für das Jahr 2022 die pauschalen Steuern für eine Betriebsveranstaltung zu berechnen und abzuführen.

 

pro Person 185,00 Euro - 110,00 Euro Freibetrag und 75,00 Euro hätten pauschal versteuert werden müssen bis 28.02.2023.

 

Auf Grund der versäumten Frist sind die 75,00 Euro jetzt auch SV-pflichtig.

 

Gibt es eine Möglichkeit dies nachzubuchen?

 

LG und vielen Dank im Voraus.

lohnexperte
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Hallo,

 

mir fällt dazu nur ein, diesen (selbst erkannten?) Fehler im Hinterkopf zu behalten, um im Rahmen der nächsten SV-Prüfung dieses Versäumnis nachzuholen.

 

Oder wurde der Fehler im Rahmen einer LSt-Prüfung ermittelt, so dass nunmehr eine Auswertung des LSt-Außenprüfungsberichts ansteht? In diesem Falle sollte man entgegen meines Eingangssatzes zeitnah tätig werden, da eine versäumte Auswertung bei der nächsten SV-Prüfung zur Festsetzung von Säumniszuschlägen führt.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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rschoepe
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Zum Einen: Versteuerung von Betriebsveranstaltungen Lodas 

Zum Anderen bleibt bei SV-Pflicht wohl nur die Abrechnung über die Mitarbeiter (SV-Beiträge pauschal geht m.W. nicht), d.h. bei jedem einzelnen Mitarbeiter müssen die 75,- € als Sachbezug für 12/23(?) nachberechnet werden. Wenn die IAP noch nicht voll ausgereizt ist, könnte man im entsprechenden Abrechnungsmonat (03/24?) nochmal etwas auszahlen, quasi als Kompensation.

Beispiel für LODASBeispiel für LuG 

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lohnexperte
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... hier würde ich (einen arbeitsrechtlichen Aspekt) zu bedenken geben:

 

Die gesamte SV-Belastung trägt meines Wissens nun der Arbeitgeber selbst. Denn Korrekturen/Nachberechnungen sind (zu Lasten) der Mitarbeiter doch nur für eine begrenzte Zeit (waren das 3 Monate rückwirkend?) möglich.

 

Oder liege ich falsch?

 

VG

 

 

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rschoepe
Meister
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Guter Punkt. Aber ob und mit welcher Stammlohnart man das umsetzen kann, da bin ich gerade überfragt.

Aber aus dem Gedanken (wenn auch mehr durchs Bauchgefühl ausgelöst) kam der Hinweis auf die IAP.

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lohnexperte
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Mit der IAP müsste der Arbeitgeber ja dann aber noch einmal Geld in die Hand nehmen ... das fände ich semioptimal.

 

Ich habe mal eine entsprechende Konstellation wie folgt gelöst:

 

Die Nachberechnung habe ich "normal" durchgeführt im Rahmen einer Probeabrechnung. Aus dieser Probeabrechnung konnte ich dann jene SV-Anteile der Arbeitnehmer ermitteln, die arbeitsrechtlich nun alleine vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Anschließend habe ich durch die Neuanlage eines Nettobezuges diese Beträge bei den einzelnen Mitarbeitern wieder erfasst, so dass diese in Summe nicht durch die SV belastet waren.

 

Etwas hemdsärmelig zwar, aber mir fiel damals nichts besseres ein. 😉

 

VG

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letzte Antwort am 26.03.2024 13:34:19 von lohnexperte
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