Hallo zusammen,
ich brauche dringende Hilfe zur Abrechnung der betrieblichen Krankenversicherung.
Wir haben bereits den 50 Euro Sachbezug voll ausgeschöpft. Demnach möchten wir die bKV (22,90 Euro) mit einer Pauschalversteuerung nach §37b EStG abrechnen. Zusätzlich soll die Sozialversicherung und aufgrund des geldwerten Vorteils, die daraus entstehenden Steuer auch übernommen werden.
Ich hatte die Lohnart 2770 Sachzuwendung, nto, p.St., sv-pfl. genommen, allerdings wird in der Sozialversicherung dann als Einmalbezug abgerechnet. Das ist doch so nicht richtig, da wir die Versicherung ja monatlich abrechnen wollen?
Die Übernahme der Sozialversicherung würde auf 2780 Übern. AN-SV (auch als Einmalbezug) und die Steuer auf 2790 Übern. Steuer aus AN-SV gebucht werden.
Wie gehe ich am besten vor, gibt es eine andere Lösung?
Hallo,
die Lohnart 2770 kann bei regelmäßigen laufenden Sachbezügen nicht verwendet werden, da hier auch Umlagebeiträge abgeführt werden müssen.
Eine neue Lohnart für Ihren Sachverhalt ist derzeit nicht in Planung.
Um diesen Sachverhalt in der Lohnabrechnung abzubilden, suchen wir gerne mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung. Wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Hallo Julia8788,
wir haben dasselbe Problem und müssen heute abrechnen. Haben Sie eine Lösung bekommen? An wen haben Sie sich gewandt?
Danke und viele Grüße
avogl
Wir haben Rücksprache mit unserem Steuerberater gehalten. Dieser hat der Abrechnung auf diese Weise zugestimmt.
Danke. Also ohne Umlage.
Ich suche noch nach einer anderen Lösung für Lohn und Gehalt. Gibt es von Datev hier keine Anleitung? Vielleicht hat auch jemand eine Idee, welche Lohnart(en) für einen laufenden Sachbezug mit Versteuerung nach § 37b und SV-Pflicht verwendet werden kann. Im 2. Schritt könnte man die SV als Nettolohn mit einer gesonderten Lohnart erfassen.
Viele Grüße