Hallo zusammen, ich brauche dringende Hilfe zur Abrechnung der betrieblichen Krankenversicherung. Wir haben bereits den 50 Euro Sachbezug voll ausgeschöpft. Demnach möchten wir die bKV (22,90 Euro) mit einer Pauschalversteuerung nach §37b EStG abrechnen. Zusätzlich soll die Sozialversicherung und aufgrund des geldwerten Vorteils, die daraus entstehenden Steuer auch übernommen werden. Ich hatte die Lohnart 2770 Sachzuwendung, nto, p.St., sv-pfl. genommen, allerdings wird in der Sozialversicherung dann als Einmalbezug abgerechnet. Das ist doch so nicht richtig, da wir die Versicherung ja monatlich abrechnen wollen? Die Übernahme der Sozialversicherung würde auf 2780 Übern. AN-SV (auch als Einmalbezug) und die Steuer auf 2790 Übern. Steuer aus AN-SV gebucht werden. Wie gehe ich am besten vor, gibt es eine andere Lösung?
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