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beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgungswerkbeiträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen

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letzte Antwort am 04.05.2026 13:59:52 von cro
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RHU
Beginner
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119 Mal angesehen

Hallo,

 

ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist Mitglied im Versorgungswerk (geschlüsselt mit PG 900 und BGS 0000). Wie können die Beiträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.  Was muss ich im Programm Lohn und Gehalt eingeben .

 

Vielen Dank im Voraus!

Martina161
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
88 Mal angesehen

Hallo,

 

Gesellschafter Geschäftsführer (beherrschend) haben keinen Anspruch auf einen AG - Zuschuss zum

Versorgungswerk, es sei denn sie sind rentenversicherungspflichtig. Die GmbH kann freiwillig den 

Beitragszuschuss zahlen.  Der Zuschuss wird über eine Bruttolohnart als Teil des Gehalts erfasst, während

der Betrag an das Versorgungswerk als Nettoabzug (Netto-Bezug/-Abzug) erfasst wird.

 

 

 

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RHU
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
72 Mal angesehen

Hallo Martina 161,

 

danke für die Antwort, aber es geht nicht um einen AG Zuschuss, sondern ob es die Möglichkeit gibt  die Versorgungswerkbeiträge, die der GF selber bezahlt, bei der monatlichen Berechnung der Lohnsteuer schon zu berücksichtigen, so das schon unterjährig weniger Lohnsteuer abgeführt  wird und nicht am Jahresende eine große Erstattung raus kommt.

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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
63 Mal angesehen

@RHU  schrieb:

Hallo,

 

ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist Mitglied im Versorgungswerk (geschlüsselt mit PG 900 und BGS 0000). Wie können die Beiträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.  Was muss ich im Programm Lohn und Gehalt eingeben .

 

Vielen Dank im Voraus!


 

Dazu sollte der GGF einen LSt-Ermäßigungsantrag stellen. Den Freibetrag übermittelt das FA dann elektronisch in den Lohn des GGF.

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letzte Antwort am 04.05.2026 13:59:52 von cro
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