Hallo,
ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist Mitglied im Versorgungswerk (geschlüsselt mit PG 900 und BGS 0000). Wie können die Beiträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Was muss ich im Programm Lohn und Gehalt eingeben .
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
Gesellschafter Geschäftsführer (beherrschend) haben keinen Anspruch auf einen AG - Zuschuss zum
Versorgungswerk, es sei denn sie sind rentenversicherungspflichtig. Die GmbH kann freiwillig den
Beitragszuschuss zahlen. Der Zuschuss wird über eine Bruttolohnart als Teil des Gehalts erfasst, während
der Betrag an das Versorgungswerk als Nettoabzug (Netto-Bezug/-Abzug) erfasst wird.
Hallo Martina 161,
danke für die Antwort, aber es geht nicht um einen AG Zuschuss, sondern ob es die Möglichkeit gibt die Versorgungswerkbeiträge, die der GF selber bezahlt, bei der monatlichen Berechnung der Lohnsteuer schon zu berücksichtigen, so das schon unterjährig weniger Lohnsteuer abgeführt wird und nicht am Jahresende eine große Erstattung raus kommt.
@RHU schrieb:Hallo,
ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist Mitglied im Versorgungswerk (geschlüsselt mit PG 900 und BGS 0000). Wie können die Beiträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Was muss ich im Programm Lohn und Gehalt eingeben .
Vielen Dank im Voraus!
Dazu sollte der GGF einen LSt-Ermäßigungsantrag stellen. Den Freibetrag übermittelt das FA dann elektronisch in den Lohn des GGF.