Liebe Community,
ich habe ein Problem. Ich habe einen Mitarbeiter, der einen bAV Vertrag hat. Arbeitgeber ist Alleinzahler. Der Vertrag wurde das ganze letzte Jahr 2024 monatlich an die Versicherung überwiesen - jedoch wurde es nicht über die Lohnabrechnung abgerechnet.
Welche Möglichkeit gibt es für mich, dies zu korrigieren?
Kann ich eine Nachberechnung ab 01/2024 machen obwohl jetzt ja schon April ist?
Ich würde mich sehr über Eurer Fachwissen freuen!
Lieben Dank schonmal und viele Grüße!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Richten Sie die bAV über den Lohn-Assistenten als 100% AG-Leistung ab 1/24 ein und prüfen die Nachberechnungen per Probeabrechnung. Sollte einfach funktionieren.
Hallo!
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das funktioniert - perfekt.
Meine Frage ist jetzt ob es Probleme gibt, da es ja April ist und die Nachberechnung ins alte Jahr geht. Änderungen ins alte Jahr darf man doch nur bis Ende Februar machen - oder liege ich hier falsch?
LG
@CO22 schrieb:Kann ich eine Nachberechnung ab 01/2024 machen obwohl jetzt ja schon April ist?
Ja, du kannst Nachberechnungen auf das aktuelle und vorherige Kalenderjahr machen. Im Extremfall (Dezember-Abrechnung) also volle 24 Monate.
@CO22 schrieb:Änderungen ins alte Jahr darf man doch nur bis Ende Februar machen - oder liege ich hier falsch?
Das betrifft nur die Lohnsteuer. Da darfst du bis Ende Februar das Entstehungsprinzip anwenden (die Änderungen in 2024 würden also auf der Lohnsteuerbescheinigung 2024 landen), danach nur noch Zuflussprinzip.
Vielen Lieben Dank!
Ostern ist gerettet 🙂