Hallo,
bei der Anlage eines betr. Vertrages wurde in 01/2021 vergessen, unter den Vertragsdaten das X bei "Voraussetzungen für die Anwendungen des § 100 EStG sind erfüllt" zu setzen. Dementsprechend gab es keinen Förderbetrag in Höhe von EUR 288,00 in der nächsten LStVA.
Aufgefallen ist das bei der Abrechnung in 01/2022, das x wurde per 01/2021 gesetzt und für 01/2022 wurde der Förderbetrag auch korrekt ermittelt. Eine Änderung für 2021 ist nicht erfolgt, auch nicht bei einer Wiederholungsabrechnung mit Nachberechnung für den MA per 01/2021 mit Schlüsselung 1 und 96.
Moin,
die Höchstförderung nach § 100 EStG beträgt pro Vertrag € 144,00.
Da bei einer Nachberechnung die Auswirkungen immer in der laufenden Lohnsteueranmeldung berücksichtigt werden, gehe ich davon aus, dass diese € 288,00 die Förderung für die beiden Jahre sind.
Dies sollte aus dem Lohnjournal ersichtlich sein.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke für Ihre Antwort, aber da sind Sie leider nicht auf dem richtigen Gesetzesstand: Seit dem 01.01.20 beträgt der Förderbetrag max. EUR 288,00 bei EUR 960,00 Versicherungszahlung und EUR 2,575,00 Verdienstgrenze. Insofern ist Ihre Antwort leider nicht die Lösung meines Problemes. Aber trotzdem DANKE!
Oha 😲
Da sieht man mal wieder, dass Änderungen doch leicht an einem Vorbeigehen, wenn man damit nicht so viel zu tun hat.
Danke für die Klarstellung.
@janßen schrieb:
Eine Änderung für 2021 ist nicht erfolgt, auch nicht bei einer Wiederholungsabrechnung mit Nachberechnung für den MA per 01/2021 mit Schlüsselung 1 und 96.
Haben Sie es mal ausgetestet, ob eine NB mit Entstehungsprinzip zu einem anderen Ergebnis führt?
Ggf. können Sie dies über eine (kostenpflichtige) Abrechnungsvorschau vorab testen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
wenn die bisherigen Lösungsansätze nicht geholfen haben, müssen wir uns Ihren Fall genauer ansehen und prüfen, woran es liegt.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.