Hallo,
ich habe folgendes Problem...
für die Befreiung von bAV-Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG in der Sozialversicherung existieren ja zwei Möglichkeiten für die Darstellung in der Gehaltsabrechnung :
Monate Januar – Juni:
Es ergibt sich ein Steuerbrutto i.H.v. 1.448 EUR (2.000-552)
Es ergibt sich ein SV-Brutto i.H.v. 1.448 EUR (2.000-552)
Monate Juli- Dezember:
Es ergibt sich ein Steuerbrutto i.H.v. 1.448 EUR (2.000-552)
Es ergibt sich ein SV-Brutto i.H.v. 2.000 EUR (2.000 ohne Abzüge, da die 4% der BBG RV (West), die SV-frei sind bereits im ersten Halbjahr aufgebraucht wurden)
(Anmerkung: Je höher das SV-Brutto (mit oder ohne bAV, bzw. mit Durchschnittsbetrachtung), desto geringer das Nettoeinkommen, weil auf ein höheres SV-Brutto auch vom Betrag her höhere SV-Abgaben gezahlt werden, da diese sich immer prozentual auf das SV-Brutto beziehen.)
In meinem konkreten Fall wäre bei der Mehtode 2, bei der die 8% Regel anwendet wird für in den ersten 6 Monaten ( netto: 1108 € ) und zu einem geringeren Netto in den letzten 6 Monaten (Netto: 970 €). Ich finde die Differenz von 138€ wenigser im 2. Halbja schon sehr hoch.
Wo hingegen bei der Methode 1 durchgehen ein gleiches Gehalt habe (Netto 1039 €).
Ich möchte gerne die 1. Mathode anwenden. Habe ich in Lodas die Möglichkeit die 1. Methode anzuwenden, wenn ja wie?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
dies können Sie nur durch manuelle Erfassung/Aufteilung der Beträge erreichen.
Beschrieben ist dies (auch wenn dies für andere Fälle gemeint ist) im Dokument Beiträge zur bAV manuell ermitteln und in LODAS erfassen (dort insbesondere Abschnitt 2.2).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dnak für die Antwort.
Dann werde ich mir das mal Schritt für Schritt durch gehen.
Lieben Gruß & schönes Wochenende
Uta