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bAV Ausweis Arbeitgeber-Pflichtzuschuss auf der Lohnabrechnung/verwendete Lohnarten

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letzte Antwort am 02.02.2026 13:57:28 von sokrates
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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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370 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ein Arbeitgeber hat folgende Vereinbarung mit seinen Mitarbeitern getroffen:

zu der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers zahlt er einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20%. Zusätzlich noch € 50,00 und manchmal auch den in einer Betriebsvereinbarung vereinbarten AG-Zuschuss VWL in Höhe von € 13,00.

 

Ist es zwingend erforderlich, dass ich in Lodas->betriebliche Altersvorsorge->Allgemeine Angaben eine AG-Pflichtzuschuss bAV-Formel hinterlege, die dann die Lohnart 891 auf der Abrechnung ausweist? Oder kann ich auch einfach die Beträge aus der Entgeltumwandlungsvereinbarung addieren und als Betrag in Arbeitgeberanteil in den Vertragsdaten erfassen? Diese erscheinen dann auf der Abrechnung mit der Lohnart 901. Steuer- und sozialversicherungsrechtlich werden beide Lohnarten gleich behandelt oder übersehe ich etwas? 

DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Toni_Maccaroni,

rechtlich können wir Sie hierzu leider nicht beraten.

Bitte klären Sie den Sachverhalt direkt mit der Versicherung.

 

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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324 Mal angesehen

Hallo Frau Loos,

 

Danke für Ihre Antwort, aber sie hilft nicht weiter. 

Meine Frage bezieht sich auf die Verwendung der LODAS Stammlohnarten, die Versicherung kann mir sicher nichts dazu sagen.

0 Kudos
sokrates
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 6
313 Mal angesehen

Als die Umsetzung damals auch für Alt-Verträge kam, habe ich bei allen Mitarbeitern, die bereits einen AG-Zuschuss erhalten, nachgerechnet, ob dieser die 15% bereits erreicht.

Wenn dem so war - und das waren einige - habe ich keine Aufteilung nach Pflichtzuschuss und "normalem" Zuschuss berücksichtigt.

 

Wenn ich neue Verträge erhalte, bei denen der AG-Zuschuss über den 15% liegen, berücksichtige ich die ebenfalls nicht als Pflichtzuschuss sondern als "normalen" AG-Anteil.

Toni_Maccaroni
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
302 Mal angesehen

Danke für deine hilfreiche Antwort.🙂

 

Also ist es kein Problem, bei Neuverträgen, die mit mehr als 15% vom Arbeitgeber bezuschusst werden, den Betrag direkt als Arbeitgeberzuschuss erfassen.

 

Konkreter Fall: 

Umwandlung = € 242,67

AG-Zuschuss 20% = € 48,53

AG-Zuschuss on top = € 50,00

 

Erfassung direkt in Arbeitgeberanteil = € 95,33, Ausweis auf der Abrechnung mit Lohnart 901 = 95,33 (keine allgemeinen Angaben zum AG-Pflichtzuschuss bAV

 

sokrates
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
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Ich würde das genau so umsetzen.

🙂

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letzte Antwort am 02.02.2026 13:57:28 von sokrates
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