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bAV Arbeitgeber Pflichtzuschuss Abrechnung / bAV

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letzte Antwort am 13.01.2026 14:23:21 von pogo
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VerenaRieger98
Beginner
Offline Online
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275 Mal angesehen

Hallo Ihr, 

 

wir haben im Unternehmen eine bAV, was jeder Mitarbeiter bekommt (30€ werden hier für jeden an die Versicherung bezahlt).

 

Dann haben wir noch zusätzliche bAV mit dem AG-Pflichtzuschuss. 

 

Wir haben bei einem Mitarbeiter beides aufgeführt. Jetzt stellt sich uns hier aber die Frage: 

Im Brutto-Bereich wird bei der zusätzlichen bAV der Gehaltsverzicht aufgeführt und den AG-Pflichtzuschuss. Aber im Netto-Bereich, wird nur der Gewaltverzicht (was nur der Arbeitnehmeranteil ist) wieder abgezogen, wieso aber nicht auf der AG-Pflichtzuschuss? Somit bekommt der Mitarbeiter ja den AG-Pflichtzuschuss aufs Gehalt drauf und zusätzlich wird es vom Unternehmenskonto abgezogen, für die Versicherung... 

 

Bei der normalen bAV, mit den 30€ - diese werden nur im Brutto-Bereich angezeigt und zum Gehalt drauf gerechnet, es wird aber im Netto-Bereich nicht abgezogen. Also bekommt er auch hier 30€ dazu und es wird zusätzlich vom Unternehmenskonto abgezogen. 

Haben wir hier etwas vergessen einzutragen? Oder etwas falsches eingetragen? 

 

Ich schicke hier mal ein Bsp. Abrechnung hinzu. Ich habe die betroffenen Stellen markiert. 

P.S. zur normalen bAV kommen die 25€ VWL (gesamtbetrag 55€)

 

Ich hoffe, mein Anliegen war verständlich und mit dem Bild. Und ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann 😥

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
260 Mal angesehen

Einfach mal alles zusammenrechnen und mit dem Gesamtbrutto vergleichen.

 

Wenn die Lohnarten nicht verändert worden sind, sollten sie nicht zum Gesamtbrutto beitragen.

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letzte Antwort am 13.01.2026 14:23:21 von pogo
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