Hallo,
der Mandant wurde angelegt und nun werden die Mandantendaten eingepflegt.
1.Abrechnung im Januar.
Eine Abmeldung 36 wurde vom Fremdsystem erstellt.
Wie und wo schlüsselt man jetzt die Meldungen für die Sozialversicherung.
Keine Übernahme aus dem Rechenzentrum, hier scheint es eine Unterscheidung zu geben.
Wir denken deshalb, dass ein Eintrag unter Mandant/ SV/ Allg. Daten/ Beitragsnachweis/...
Angabe zu DEÜV ... "Abrechnung über DATEV ... nicht richtig ist.
Da steht zur Zeit das das Datum 01.01.2016
Vor allem wo können wir sehen wie es bei Anlage des Mandanten geschlüsselt wurde?
Welche Vortragswerte sind (wo) zu erfassen wenn man ab Januar abrechnet?
Vielen Dank vorab.
N.Troike
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Troike,
so wie ich aus Ihren beiden Anfragen schließen würde, sind Sie neu von einer anderen Software auf Datev Lohn und Gehalt (LuG) oder Lodas umgestiegen.
Hilfreich ist hier im Forum, wenn Sie einen Hinweis geben, mit welchem Programm Sie arbeiten.
In LuG hilft Ihnen die Hilfe des Programm sehr weiter. Hier finden Sie schrittweise Anleitungen zu den verschiedensten Themen.
Wenn Sie die Systemwechselanmeldung mit Grund 13 erstellen wollen, dann müssen Sie in LuG über den Menuepunkt Abrechnung - Wechsel Entgeltabrechnungssystem - Anmeldung - DEÜV gehen. Denken Sie ggf. an die Meldungen für ELStAM.
Die Stammdaten müssten, so wie sie beschrieben haben, richtig geschlüsselt sein, da es hier darum geht, dass die DEÜV-Meldungen ab 01/16 durch das Programm erstellt werden sollen.
Sollten Sie Schätzwerte der Beitragsnachweise 12/15 vortragen wollen, so müssten Sie diese über den Punkt Erfassen - Mandantenwerte - Vortragswerte - SV-Beiträge Vormonat.
Gruß
T. Reich
Hallo Frau Troike,
@ Herr Reich: Danke für die LuG-Seite!
DEÜV
Wenn Sie einen Mandanten von einem Fremdsystem nach LODAS übernehmen, so bekommen Sie eine Anmeldung mit Abgabegrund 13, wie Sie oben beschrieben haben (Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten Register Beitragsnachweis/DEÜV und hier Beginn Abrechnung über DATEV). Achten Sie zusätzlich darauf, dass bei den Arbeitnehmern das tatsächliche Eintrittsdatum geschlüsselt ist, nicht das Systemwechseldatum.
ELStAM
Wenn für den neuen Mandanten bereits der Erstabruf der ELStAM im alten System erfolgt ist, dann aktivieren Sie unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, in der Gruppe elektronische Lohnsteuerkarte das Kontrollkästchen „Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte mit der Abrechnung durchführen". Mit der Abrechnung wird automatisch eine Meldung Systemwechsel für die Arbeitnehmer zum aktuellen Kalendermonat erstellt.
Besonderheiten bei Einmalzahlungen im ersten Quartal
Damit Einmalzahlungen, die der Märzklausel unterliegen, richtig berechnet werden, beachten Sie bitte Dok. 5303329 Punkt 4 Umstellung auf DATEV im 1. Quartal.
Teilnahme am Schätzverfahren
Ist der Mandant ein Schätzmandant, so hilft Ihnen Dok. 1070158 Punkt 8.2 Übernahme aus einem Fremdsystem weiter.
Freundliche Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Klaus,
vielen Dank für die sortierte Antwort.
Ich habe etwas zu ELStAM - "Systemwechsel für die elek. Lohnst.besch. mit der Abrechnung durchführen (...)"
Das erschließt sich noch nicht ganz.
Die Mitarbeiter wurden in dem Altsystem alle abgemeldet, nach mündlicher Aussage des Sachbearbeiters.
Ist es nicht so, wenn die MA nicht im Altsystem abgemeldet wurden dann muss hier ein Häkchen gesetzt werden damit die zukünftigen Infos an uns gelangen.
Da wir ja wohl jeden Mitarbeiter über Lodas anmelden werden müssen,
kommen alle zukünftigen Änderungen eh zu uns?.
Hallo Frau Troike,
sind die Mitarbeiter über das Altsystem vom ELStAM-Verfahren abgemeldet worden, so müssen diese in LODAS neu angemeldet werden.
Über den Menüpunkt Mandant | Anmeldung Eintritte (ELStAM) können Sie übergreifend alle Mitarbeiter anmelden. Es wird automatisch als Meldebeginn der 01.01.2016 berücksichtigt. Sie erhalten nach der erfolgreichen Anmeldung die Steuermerkmale der einzelnen Arbeitnehmer zurückgemeldet.
Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Klaus,
verstehe ich es richtig, dass nun kein Häcken gesetzt werden soll unter:
ELStAM - "Systemwechsel für die elek. Lohnst.besch. mit der Abrechnung durchführen (...)"?
Gruß
N.Troike
Hallo Frau Troike,
ja, Sie haben es richtig verstanden!
Aufgrund Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Mitarbeiter zum ELStAM-Verfahren vom Vorberater abgemeldet wurden. Somit müssen diese nun von Ihnen wieder neu angemeldet werden. Das Kontrollkästchen „Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte mit der Abrechnung durchführen (wenn im Altsystem bereits angemeldet wurde)" ist in diesem Fall nicht zu aktivieren, da keine Systemwechselmeldung benötigt wird.
Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG