Eine Mandantin hat ihren Betrieb im Jahr 2015 auf ihren Mann übertragen. Im Programm Lohn und Gehalt hat der Ehemann als neuer Betriebsinhaber eine eigene Mandantennummer. Er wird aber unter derselben Betriebsnummer abgerechnet.
Die Rentenversicherungsprüferin benötigt nun sowohl die Daten der Ehefrau bis zum Jahr 2015 als auch die Daten des Ehemannes ab 2015.
Da jedoch zwei Mandantennummern existieren, können nur die Daten eines Mandanten an die DRV übermittelt werden.
Hatte schon jemand diese Problematik und hat eine Lösung parat?
Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo,
in Ihrem Fall können die Daten nur für die eine Mandantennummer per euBP an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.
Für die zweite Mandantennummer mit der selben Betriebsnummer kann die Prüfung zum Beispiel mit einer Archiv-DVD erfolgen.
Eine Anleitung für die Erstellung einer Archiv-DVD finden Sie im Dokument Nr 1034821 - "Anleitung zur Erstellung einer Lohn-Archiv-DVD" unter Punkt "Erstellung mit dem Abrechnungsprogramm Lohn und Gehalt".
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
haben Sie die Angelegenheit mit der Agentur für Arbeit geklärt? Ist es tatsächlich bei einem Einzelunternehmen erlaubt, dass nach einem Inhaberwechsel die Betriebsnummer beibehalten wird? Ich fände das zumindest ungewöhnlich.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Frau Eichler,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit dem EDV-Berater der DRV habe ich gesprochen. Er wird dieses Thema auf die nächste Agenda setzen, um ggf. mit der Datev und anderen Softwareanbietern Lösungen zu erarbeiten.
Wir haben in diesem speziellen Fall jetzt eine andere Lösung gefunden, um beide Datensätze nacheinander zu übermitteln.
Beste Grüße,
Elke Fritsch
Hallo Herr Reich,
tatsächlich habe ich zunächst die Änderungsmitteilung bei der Agentur für Arbeit eingereicht und nachgefragt, ob nun eine neue Betriebsnummer vergeben werde. Telefonisch wurde ich dann darüber informiert, dass die ursprüngliche Betriebsnummer weiterhin verwendet werden könne.
Viele Grüße,
Elke Fritsch
Hallo Frau Fritsch,
das ist ja mal interessant.
Danke.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
so ungewöhnlich ist das aber nicht ...
Ich hatte Anfang 2015 den Sachverhalt, dass ein Vater seinen Betrieb (EU) auf die beiden Töchter (oHG) überleitete.
Auch dabei blieb die bisherige Betriebsnummer erhalten und wir schlagen uns noch heute damit herum, dass trotz ordnungsgemäßer Stammdatenpflege in der Datei der Arbeitsagentur bei etlichen Krankenkassen immer noch/wieder der alte Stammsatz mit den Daten des Vaters herumgeistert, was dann zwangsläufig zu falsch adressierten Anschreiben der Kassen führt. Das ist aber ein Problem in der Software der jeweiligen Kasse.
Ansonsten läuft das Ganze unproblematisch, da unser "Stabwechsel" mit einem Jahreswechsel einherging.
Schönes Wochenende
R.Hein