Hallo,
wir haben einen Mandanten der möchte gern seinen Arbeitnehmern 2x im Jahr Arbeitsschuhe stellen. Ein Teil an den Schuhen soll vom Arbeitgeber gezahlt werden und der andere Teil den Arbeitnehmern an der Lohnabrechnung in Lodas abgezogen werden.
Hinterlegen wir für den Abzug lediglich einen Nettoabzug und ist dieser Abzug dann auch umsatzsteuerpflichtig?
Hallo,
sind das Arbeitsschuhe im Sinne einer Schutzausrüstung?
Es sind für beispielsweise für LKW Fahrer, die Schuttcontainer oder Heizöl ausliefern eher standardmäßige Arbeitsschuhe.
Kein Bestandteil einer sogenannten Schutzausrüstung.
Also ich würde schon sagen, dass jemand der Schuttcontainer ausliefert Arbeitsschuhe in Form von Sicherheitsschuhen benötigt.
Dann wäre der Arbeitgeber verpflichtet die gesamten Kosten zu tragen.
Gemäß Ziffer 3.1.1 der DGUV 112-991 ist eine Gefährdung nicht unbedingt an bestimmte Tätigkeiten oder an Berufe gebunden, sondern dann vorhanden, wenn mit Fuß- oder Beinverletzungen, insbesondere durch
- Stoßen,
- Einklemmen,
- umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände,
- Hineintreten in spitze Gegenstände,
- heiße oder ätzende Flüssigkeiten
oder
- mit anderen gesundheitsgefährlichen Umgebungseinflüssen zu rechnen ist.
Nur mal so als Denkanstoß.
Ansonsten wenn Du beim Arbeitnehmer was Netto anziehst in der Höhe wie sein Bruttoanteil an den Schuhen sein soll. Der Arbeitgeber kürzt dann Brutto den eigenen Gesamtbetrag - so würde ich es machen ohne mir da Gedanken drüber gemacht zu haben ^^