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Zuschuss zum KUG auch fiktives Istentgelt hinzurechnen?

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letzte Antwort am 27.04.2020 14:05:20 von coester
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Sarah1
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Hallo an alle,

 

auch ich habe eine Frage bezüglich des Zuschusses zum KUG.

 

Ich habe bei einem Mandanten zu 100% Ausfall im Monat April. Somit habe ich kein tatsächlich erarbeitetes Istentgelt.

 

Für die Feiertage wird im Monat April ein fiktives Istentgelt berechnet, wodurch das KUG ermittelt wird.

 

Muss dieses fiktive Istentgelt auch für die Berechnung des Zuschusses berücksichtigt werden? Oder bleibt dieses außen vor?

 

Der Zuschuss wäre unter Berücksichtigung ja geringer...

 

Viele Grüße

Sarah

Sarah1
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Weißt das wirklich keiner? Oder ist der Fall zu selbstverständlich und ich mache mir zu viele Gedanken?

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coester
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Hallo Sarah !

 

Was wäre denn, wenn Du den April ohne KUG abrechnen würdest ?

Wie würde der Feiertag denn dann abgerechnet werden ?

Wahrscheinlich bei einem Gehaltsempfänger als "normaler" Tag und bei einem

Stundenlohnempfänger mit den entsprechenden Soll-Arbeitsstunden eines Werktages.

Oder werden Feiertage überhaupt nicht bezahlt ?

 

Jetzt zu Deiner Frage: Der Zuschuss des Arbeitgebers bezieht sich auf den Monatswert der Abrechnung.

D.h. die Differenz vom Soll- zum Ist-Lohn wird durch den AG aufgestockt, auch auf den Monatswert.

Wenn Du somit ein "fiktives" Istentgelt für den Feiertag ermittelst, musst Du das natürlich auch für das

Sollentgelt so handhaben. Und dann passt auch Dein Zuschuss...

 

Gruß, André

 

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Sarah1
Beginner
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183 Mal angesehen

Hallo André,

 

vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich kein KUG abrechnen würde, würde das normale Gehalt für den Monat abgerechnet werden, ohne Kürzung für die Feiertage.

 

Ich habe die Berechnung für den Zuschuss ohne das fiktive Istentgelt ermittelt, da dieses nicht tatsächlich erarbeitet wurde. Ich war mir hier aber nicht so sicher, da ich als Grundlage für die Berechnung die Auswertung 102 zur Hilfe genommen habe und dort beim Istentgelt ein Betrag stand (=fiktives Entgelt aus Feiertags-KUG). Dieses wird aber wohl nur für die Berechnung des Feiertags-KUG benötigt und nicht für den Zuschuss.

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coester
Fortgeschrittener
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Genauso ist es Sarah 👍

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letzte Antwort am 27.04.2020 14:05:20 von coester
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