Hallo,
eine familienversicherte geringfügig Beschäftige mit Gehalt von 420€ pro Monat geht in den Mutterschutz. Sie bekommt mangels eigener KV keine 13€ pro Tag von der Krankenversicherung, sondern nur einen einmaligen Zuschuss vom Bundesamt für soziale Sicherung von 210€ für die ganze Zeit des Mutterschutzes, also 2€irgendwas pro Tag. Laut Minijobzentrale beträgt der Zuschuss vom Arbeitgeber aber trotzdem nur 30€ (420-390) p.M. (oder 14€-13€=1€ pro Tag).
Ist das korrekt, ich habe ein akutes Störgefühl.
Rechner: Zuschuss Mutterschaftsgeld | arbeitgeberversicherung.de
Ich denke es ist korrekt. 420/30 = 14 EUR je Tag -Anspruch 13 EUR/ Tag = 1 EUR Tag
* 30 Tage = 30 EUR.
Dass die Minijobberin familienversichert ist und dadurch nur den Pauschalbetrag vo 210 EUR erhält ist denke ich fü die Ermittlung des Zuschusses nicht erheblich.
Schwangerschaft und Elternzeit: Das gilt im Minijob - Minijob Magazin
Hier ist der Verweis auf den Rechner daher gehe ich davon aus , das auch die gesetzlichen Quellen mit dem dort erwähnten übereinstimmen.