abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zuschuss Wintergeld stimmt nicht

1
letzte Antwort am 03.03.2026 08:57:33 von Sarah_Loos
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
133 Mal angesehen

Hallo!

 

ich habe ein Problem mit einer Probeabrechnung in Bezug auf den Zuschuss Wintergeld.

 

Ich versuche, das mal zu schildern:

AG hat das Ansparkonto Bauhauptgewerbe

 

Mitarbeiter an 44 Std Schlecht-Wetter gehabt.

 

Der Mitarbeiter hat vereinbart, dass er bis ./. 50 Std gehen kann, bevor Saison KUG genommen wird.

 

Im Januar betrug das AZK 34,82 Std

im Februar kamen 9,50 Überstunden dazu, ergibt 44,32 Std

Es gab im Februar 3,25 Std Minusstunden sowie ./. 12,00 Std Ausgleichsstunden, die mit Lohnart AZ Konto manuell gebucht wurden = ergibt 29,07 Std

 

In der Probeabrechnung werden WAG VL 44 Std ausgewiesen und der Zuschuss von 2,50 Euro wird für die 44 Std ausgewiesen.

Ist das korrekt? 

Der Mandant sagt, dass der Zuschuss nur für die 29,07 Std gezahlt werden dürfte.

Ich steh gerade etwas auf dem schlauch und weiss nicht, was korrekt ist.

DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
92 Mal angesehen

Hallo @Lohnbüro80,

wenn zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld 44 Stunden aus dem Arbeitszeitkonto entnommen werden, ist es folgerichtig, dass auch für 44 Stunden Zuschuss-Wintergeld gezahlt wird.

In Ihrem Fall ist im Arbeitszeitkonto hinterlegt, dass der Saldo bis zur Stundenuntergrenze negativ werden darf.

Entscheidend ist daher, was mit dem Mandanten vereinbart wurde:

Werden Minusstunden nicht zur Vermeidung von Saison-Kug genutzt, sollten nur 29,07 Stunden aus dem Arbeitszeitkonto entnommen und mit Zuschuss-Wintergeld vergütet werden.

Die verbleibenden 14,93 Stunden wären dann als Saison-Kurzarbeitergeld abzurechnen.

Ob Minusstunden zur Vermeidung von Saison-Kug herangezogen werden dürfen, muss mit dem Mandanten verbindlich geklärt werden.

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 03.03.2026 08:57:33 von Sarah_Loos
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage