Hallo zusammen,
bin verzweifelt auf der Suche nach Hilfe bei der Berechnung von Zeitwertkonten und hab das Gefühl niemand kann mir weiterhelfen - vielleicht werde ich ja hier fündig.
Wir bieten unseren Mitarbeitern Zeitwertkonten an, einige nutzen dies bereits. Bei den Mitarbeitern, die voll sozialversicherungspflichtig sind, habe ich kein Problem bei der Berechnung, hier rechnet man ja auf den Betrag einfach nur die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge drauf.
Nun hat sich herausgestellt, dass ein Mitarbeiter der seit einigen Monaten bereits eine Wertguthabenvereinbarung hat und auch schon ein paar Mal Beträge eingezahlt hat, als Werkstudent abgerechnet wird. (Somit ja nur Beiträge bei der Rentenversicherung anfallen).
Können Werkstudenten überhaupt Zeitwertkonten führen? Falls ja, wie werden die Beiträge berechnet? Und wie verläuft es dann bei Auszahlung?
Ich hoffe hier hatte schon mal jemand einen Fall, oder kann mir Bescheid geben an wen ich mich wenden kann...
Danke schon mal und liebe Grüße.
Hallo,
bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Sachverhalts über einen anderen Servicekanal an uns.