Hallo zusammen,
wir haben bei einem Mandanten Pfändungen vorliegen und auch in LuG eingetragen. Bisher fanden aufgrund der Pfändungsfreigrenze keine Zahlungen statt, bei der letzten gem. § 850 ZPO priviligierten Unterhaltspfändung mit deruzierter Pfändungsfreigrenze wird erstmals ein Netto-Abzug vom Lohn vorgenommen, der an den Pändungsgläubiger auszuzahlen ist.
Unser Mandant wünscht keine Übermittlung einer Sammelüberweisung an seine Bank und zahlt die Nettogehälter immer manuell. Steuern und SozVers werden ber SEPA-Lastsschriften eingezogen.
Die Frage ist jetzt, wie für den pfändungsbedingten Netto-Abzug von der Lohnauszahlung dem Mandanten eine Zahlungsinformation zur Verfügung gestellt werden kann. Die vorhandene Auswertung "Pändungswerte" zeigt zwar für alle Pfändungen die historische Entwicklung und für den aktuellen Monat auch den Zahlbetrag ("Tilgung"), jedoch gerade nicht die in LuG eingegebene Bankverbindung / IBAN.
Besten Dank für sachdienliche Hilfestellungen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
schlüsseln Sie auf Mandantenebene unter Bankverbindungen | Mappe "Zahlungserstellung" | Drop-Down Menü "individuelle Zahlungen" "SEPA-Überweisungsprotokoll".
Sie erhalten dann eine Protokoll mit den individuellen Überweisungen, dazu gehört auch die Pfändung.
Auf dem Überweiungsprotokoll sind sämtliche für die Überweisung notwendigen Daten enthalten.
Viele Grüße
T. Reich
WOW, das ging aber schnell. Vielen Dank dafür. Wieder was Neues gelernt.
Ich habe die Einstellung schon mal vorgenommen und werde das Überweisungsprotoll dann nach der nächsten Abrechnung ergänzend mit in die Mandantenauswertungen aufnehmen.
Ich seh mir die Auswertung dann mal an und werde das sicher als Lösung akzeptieren und bewerten können. Einen Kudo gibt´s aber schon mal jetzt.