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Zahlungshinweis bei Pfändung über LuG

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letzte Antwort am 21.06.2022 17:27:34 von freiherr
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freiherr
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir haben bei einem Mandanten Pfändungen vorliegen und auch in LuG eingetragen. Bisher fanden aufgrund der Pfändungsfreigrenze keine Zahlungen statt, bei der letzten gem. § 850 ZPO priviligierten Unterhaltspfändung mit deruzierter Pfändungsfreigrenze wird erstmals ein Netto-Abzug vom Lohn vorgenommen, der an den Pändungsgläubiger auszuzahlen ist.

 

Unser Mandant wünscht keine Übermittlung einer Sammelüberweisung an seine Bank und zahlt die Nettogehälter immer manuell. Steuern und SozVers werden ber SEPA-Lastsschriften eingezogen.

 

Die Frage ist jetzt, wie für den pfändungsbedingten Netto-Abzug von der Lohnauszahlung dem Mandanten eine Zahlungsinformation zur Verfügung gestellt werden kann. Die vorhandene Auswertung "Pändungswerte" zeigt zwar für alle Pfändungen die historische Entwicklung und für den aktuellen Monat auch den Zahlbetrag ("Tilgung"), jedoch gerade nicht die in LuG eingegebene Bankverbindung / IBAN.

 

  • Gibt es eine separat auswählbare Auswertung in LuG mit der Darstellung der pfändungsbedingten Netto-Abzüge und den in LuG erfassten Angaben zu Zahlungsempänger, Verwendungszweck und IBAN?
  • Falls nein, könnte DATEV evtl. die in LuG erfassten Angaben zu Verwendungszweck und IBAN in der Auswertung "Pändungswerte" zu dem jeweiliegn "Pfändungsbeschluss Nr.: X" mit ausgegeben werden?

Besten Dank für sachdienliche Hilfestellungen.

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
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t_r_
Allwissender
Offline Online
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Hallo,

 

schlüsseln Sie auf Mandantenebene unter Bankverbindungen | Mappe "Zahlungserstellung" | Drop-Down Menü "individuelle Zahlungen" "SEPA-Überweisungsprotokoll".

 

Sie erhalten dann eine Protokoll mit den individuellen Überweisungen, dazu gehört auch die Pfändung.

 

Auf dem Überweiungsprotokoll sind sämtliche für die Überweisung notwendigen Daten enthalten.

 

Viele Grüße

T. Reich

freiherr
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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WOW, das ging aber schnell. Vielen Dank dafür. Wieder was Neues gelernt.

 

Ich habe die Einstellung schon mal vorgenommen und werde das Überweisungsprotoll dann nach der nächsten Abrechnung ergänzend mit in die Mandantenauswertungen aufnehmen.

 

Ich seh mir die Auswertung dann mal an und werde das sicher als Lösung akzeptieren und bewerten können. Einen Kudo gibt´s aber schon mal jetzt.

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
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letzte Antwort am 21.06.2022 17:27:34 von freiherr
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