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Zahlungen plötzlich in DUO obwohl Zahlungsverkehr eingestellt

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letzte Antwort am 16.02.2026 09:14:32 von lohnhilfe
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TippyToppi
Beginner
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Hallo zusammen,

 

bei einigen unseren Mandanten erscheinen plötzlich Zahlungen zum Ausführen in DUO, obwohl es in dem Lohnprogramm Zahlungsverkehr hinterlegt ist. Diese Zahlungen befinden sich auch im Zahlungsverkehr, bzw. werden dort übertragen, aber zusätzlich auch in DUO. Falls mir jemand behilflich sein könnte, wäre ich sehr dankbar!

 

mit freundlichen Grüßen

 

TM

ErgonomischerBürostuhl
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Hallo @TippyToppi,

 

ich kann Ihrer Erläuterung nicht ganz folgen.

 

Es ist normal, dass die Zahlungen für den Lohn via Zahlungsverkehr an DUO zur Freigabe durch den Mandanten bereitgestellt werden.

 

Oder meinen Sie, dass die Zahlungen via Zahlungsverkehr direkt an die BV des Mandanten gesendet werden und zusätzlich in DUO bereitstehen?

viele Grüße - Philip Hönicke
TippyToppi
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Richtig, die werden an Datev Zahlungsverkehr (lt. Einstellungen in Lohn und Gehalt) übermittelt, aber zusätzlich auch an DUO. 

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ErgonomischerBürostuhl
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
198 Mal angesehen

Und dann? Werden die Zahlungen aus Zahlungsverkehr an die Bank des Mandanten gesendet?

Falls nicht ist es absolut korrekt, dass die Zahlungen dem Mandanten in DUO zum ausführen bereitgestellt werden. Ansonsten wird die Zahlung ja nicht veranlasst, bzw. kann der Mandant sie ansonsten nicht veranlassen.

viele Grüße - Philip Hönicke
TippyToppi
Beginner
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Nachricht 5 von 7
191 Mal angesehen

ich befürchte Sie haben mein Anliegen nicht korrekt verstanden. Lassen wir es lieber.

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ErgonomischerBürostuhl
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
185 Mal angesehen

Also Zahlungsverkehr ist sozusagen nur ein Programm zum weitergeben von Zahlungen. Diese können von dort aus direkt an die Bank des Mandanten gesendet werden. Das ist jedoch manuell so einzurichten. Wenn Sie das weiterleiten der Zahlungen aus Zahlungsverkehr an die Bank des Mandanten nicht manuell eingerichtet haben, ist es absolut korrekt, dass die Zahlungen für den Mandanten in DUO zur Ausführung bereitstehen. Anders können die Zahlungen nicht vom Mandanten selbst an seine Bank weitergegeben werden.

viele Grüße - Philip Hönicke
lohnhilfe
Meister
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Nachricht 7 von 7
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Welche Zahlungen? z.B. KK = sind bei diesen KKen vielleicht abweichende Zahlungen geschlüsselt?

LG
VM
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letzte Antwort am 16.02.2026 09:14:32 von lohnhilfe
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