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Zahlung an ARGE

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letzte Antwort am 17.02.2026 17:31:25 von lohnhilfe
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Jana6
Beginner
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Mitarbeiterin wurde gekündigt, ging vor Gericht und es wurde Aufhebungsvertrag zum 14.01.2026 gemacht.  Durch Rechtsstreit veränderte sich das Ende der Beschäftigungszeit.

Arbeitsamt zahlte jedoch für ca 1,5 Monate an MA, die Ma nun vom AG erhält

Jetzt komm ARGE und fordert Geld wegen Überzahlung

Wie wird das in der Lohnbuchhaltung verarbeitet?

Claudia-
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
126 Mal angesehen

Also wenn die ARGE das Geld jetzt vom AG zurückfordert, dann würde ich einfach einen Nettoabzug anlegen und damit beim AN abziehen und einbehalten. 

Den Einbehalt dann an die ARGE überweisen.

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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
123 Mal angesehen

Und für den Nettoabzug kann man beim Mitarbeiter dann eine individuelle Überweisung anlegen, dann wird das direkt mit den normalen Mitarbeiterzahlungen mitgezahlt. Wie VWL oder bAV.

LG
VM
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letzte Antwort am 17.02.2026 17:31:25 von lohnhilfe
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