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ZVK erstmalig abrechnen

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letzte Antwort am 13.11.2020 08:30:39 von NaJu2008
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NaJu2008
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
177 Mal angesehen

Hallo,

 

ich muss jetzt rückwirkend ab 2019 noch Beiträge zu einer ZVK im ÖD einrichten und abrechnen.

 

In 01/2019 habe ich alle Lohnarten und Auswertungen wie im Dok. 9225985 angelegt. Da die Beiträge der ZVK nicht automatisch über das RZ überwacht werden habe ich auch noch den AN- und AG-Anteil zum Pflichtbeitrag angegeben (weiter Angaben habe ich aktuell nicht). Ibn den Personalstammdaten habe ich auch die entsprechenden Angaben zur Versicherungspflicht erfasst.

 

Anschließend habe ich eine Probeabrechnung erstellt, auch mit 1/96  für 01/2019 bzw. Eintrittsmonat der Mitarbeiter. Aber es werden mir keine Beiträge abgerechnet. Auch keine Gehaltsumwandlung für den AN-Pflichtanteil.

 

Muss ich die Daten erst im RZ verarbeiten lassen oder fehlen mir noch Eintragungen?

 

 

NaJu2008
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
145 Mal angesehen

Habe den Fehler gefunden.

 

Unter Mandantendaten - Öffentlicher Dienst - Allgemeine Angaben fehlte der Haken "Öffentlichen Dienst abrechnen"

 

Jetzt klappt es und die Lohnzettel sehen auch gleich etwas anders aus.

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letzte Antwort am 13.11.2020 08:30:39 von NaJu2008
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