Hallo,
ich muss jetzt rückwirkend ab 2019 noch Beiträge zu einer ZVK im ÖD einrichten und abrechnen.
In 01/2019 habe ich alle Lohnarten und Auswertungen wie im Dok. 9225985 angelegt. Da die Beiträge der ZVK nicht automatisch über das RZ überwacht werden habe ich auch noch den AN- und AG-Anteil zum Pflichtbeitrag angegeben (weiter Angaben habe ich aktuell nicht). Ibn den Personalstammdaten habe ich auch die entsprechenden Angaben zur Versicherungspflicht erfasst.
Anschließend habe ich eine Probeabrechnung erstellt, auch mit 1/96 für 01/2019 bzw. Eintrittsmonat der Mitarbeiter. Aber es werden mir keine Beiträge abgerechnet. Auch keine Gehaltsumwandlung für den AN-Pflichtanteil.
Muss ich die Daten erst im RZ verarbeiten lassen oder fehlen mir noch Eintragungen?
Habe den Fehler gefunden.
Unter Mandantendaten - Öffentlicher Dienst - Allgemeine Angaben fehlte der Haken "Öffentlichen Dienst abrechnen"
Jetzt klappt es und die Lohnzettel sehen auch gleich etwas anders aus.