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ZVK Quarantäne

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letzte Antwort am 17.12.2020 07:29:13 von Vanessa_Mertel
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JHZ
Beginner
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Hallo DATEV-Community,

 

ich habe eine Frage zur Abrechnung von Quarantäne-Fehlzeiten im Zusammenhang mit der ZVK. Folgender Fall:

Ein Mitarbeiter befand sich in angeordneter Quarantäne. Zur Ermittlung der Entschädigungszahlung wurde der Zeitraum der Quarantäne als Unterbrechung bzw. Fehlzeit "Entschädigungszahlung wegen Quarantäne" erfasst. Bei der Erfassung der Fehlzeit wird das Gehalt gekürzt, damit auch das ZVK-Brutto. Der Fiktivlohn (LA 480) und Verdienstausfall (LA 481) nach IfSG, der als Ausgleich des gekürzten Lohns zu erfassen ist, scheint das ZVK-Brutto nicht wieder zu erhöhen. Sind für die korrekte Ermittlung der ZVK andere Lohnarten zum Ausgleich des gekürzten Lohns zu erfassen? Oder ist es so korrekt, dass das ZVK-Brutto für die Quarantänezeit gekürzt wird?

 

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.

 

Viele Grüße

J. Hünniger

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
124 Mal angesehen

Hallo,


es ist korrekt, dass das ZVK-Brutto bei Abrechnung von Quarantäne gekürzt wird.


Eine weitere Lohnart ist in diesem Fall nicht anzulegen bzw. abzurechnen.

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.12.2020 07:29:13 von Vanessa_Mertel
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