Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade it dem Wunschgutschein in der abgespeckten Version für Arbeitgeber.
(Bei der Gutschein Version wurden die Marketplace-Angebote herausgenommen.)
Wertet ihr diesen Gutschein als Sachbezug?
Beste Grüße
Lohni
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir haben das als steuer- und svfrei eingestuft (mit den bekannten € Grenzen)
Allerdings haben wir noch keine Prüfungserfahren dazu sammeln können.
https://esth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2023/B-Anhaenge/Anhang-24/VII/inhalt.html
Rn 11 zu 9 und 10
" [...] Karten eines Online-Händlers, die nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus seiner eigenen Produktpalette (Verkauf und Versand durch den Online-Händler) berechtigen, nicht jedoch, wenn sie auch für Produkte von Fremdanbietern (z. B. Marketplace) einlösbar sind, [...]"
Hallo Zusammen,
an Ihrer Stelle würde ich dies nochmal mit dem StB klären.
Wir nutzen auch Wunschgutschein ohne Marketplace und rechnen die über die Freigrenze 60,00€ oder 50,00 € ab.
Im Dezember hatten wir Lohnsteueraußenprüfung und das FA sagt das diese nicht unter die steuerfreie Grenze fallen- dementsprechend müssen diese auch verbeitragt werden.
Begründung des FA: Die Auswahl der Anbieter ist zu groß. Es muss, wenn man über Wunschgutschein bestellt, ein Verkäufer festgelegt werden (ohne z. B. Otto usw.).
Das ist jetzt natürlich einmal teuer und zweitens sehr arbeitsaufwendig /gerade bei den Minijobbern die an der Verdienstgrenze sind und somit die Grenze übersteigen).
VG
PB16