Hallo Zusammen, an Ihrer Stelle würde ich dies nochmal mit dem StB klären. Wir nutzen auch Wunschgutschein ohne Marketplace und rechnen die über die Freigrenze 60,00€ oder 50,00 € ab. Im Dezember hatten wir Lohnsteueraußenprüfung und das FA sagt das diese nicht unter die steuerfreie Grenze fallen- dementsprechend müssen diese auch verbeitragt werden. Begründung des FA: Die Auswahl der Anbieter ist zu groß. Es muss, wenn man über Wunschgutschein bestellt, ein Verkäufer festgelegt werden (ohne z. B. Otto usw.). Das ist jetzt natürlich einmal teuer und zweitens sehr arbeitsaufwendig /gerade bei den Minijobbern die an der Verdienstgrenze sind und somit die Grenze übersteigen). VG PB16
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