Ich möchte den Sachbezug für die Wohnungsüberlassung erfassen. Seit 2020 ist ein Bewertungsabschlag in Höhe von 1/3 möglich. Es ergibt sich ein unterschiedlicher Betrag für die Sozialversicherungspflicht und Lohnsteuerpflicht.
Mit welchen Lohnarten kann dieser Sachbezug erfasst werden?
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Hallo,
wie Sie in LODAS die Wohnungsüberlassung als Sachbezug abrechnen können, finden Sie unter der Dokumentennummer 5303264 "Freie Unterkunft und Verpflegung / Wohnungsüberlassung, Werkswohnung, Dienstwohnung (Beispiele für LODAS)".
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hilft mir dieses Dokument aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung nicht weiter (§ 8 Abs. 2 EStG mit Wirkung vom 01.01.2020).
In dem beigefügten Datev-Dokument wird das Problem erwähnt. Die steuerliche Neuregelung gilt nicht für die Sozialversicherung. Demnach ist der Sachbezug für die Steuer in geringerer Höhe als für die Sozialversicherung. Gibt es hierfür seitens Datev einen Vorschlag für die Umsetzung?
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5300556
Hallo,
eine automatische Möglichkeit, dies abzubilden gibt es nicht. Wenn für die Wohnungsüberlassung ein geringerer Steuerpflichtig als SV-pflichtig ist, kann dies nur über zwei Lohnarten gesteuert werden. Der steuer- und sv-pflichtige Betrag muss manuell errechnet werden.
Für die Steuer legen Sie die Lohnart an und schlüsseln diese auf nur steuerpflichtig (Steuer- und SV Behandlung 2), für die Sozialversicherung legen Sie erneut eine Lohnart an und schlüsseln diese auf nur sv-pflichtig (Steuer- und SV Behandlung 3).
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG