Hallo Frau Mertel, Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hilft mir dieses Dokument aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung nicht weiter (§ 8 Abs. 2 EStG mit Wirkung vom 01.01.2020). In dem beigefügten Datev-Dokument wird das Problem erwähnt. Die steuerliche Neuregelung gilt nicht für die Sozialversicherung. Demnach ist der Sachbezug für die Steuer in geringerer Höhe als für die Sozialversicherung. Gibt es hierfür seitens Datev einen Vorschlag für die Umsetzung? Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5300556
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